Öffentliche Anhörung zum Mindestlohn im Paul‑Löbe‑Haus
Am Montag, dem 12. Januar 2026, findet im Paul‑Löbe‑Haus, Europasaal 4, eine öffentliche Anhörung des Arbeit‑Ausschusses des Bundestages zum Thema Mindestlohn statt.
Die Sitzung beginnt um 14.00 Uhr und richtet sich an Vertreter der Gesetzgebung, interessierte Bürger sowie die Medien.
Gesetzesvorlagen
Im Rahmen der Anhörung werden zwei Anträge behandelt. Der erste Antrag (BT‑Drucksache 21/346) stammt von den Abgeordneten Ricarda Lang, Lisa Paus, Andreas Audretsch und weiteren Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und sieht eine Reform des Mindestlohngesetzes vor, um einen verbindlichen Satz von 15 Euro pro Stunde sicherzustellen.
Der zweite Antrag (BT‑Drucksache 21/347) wird von den Abgeordneten Anne Zerr, Cem Ince, Doris Achelwilm und weiteren Abgeordneten der Fraktion Die Linke eingebracht und fordert die Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro sowie eine dauerhafte Armutsfestigkeit.
Ziele und Inhalte
Beide Anträge verfolgen das Ziel, die Lohnuntergrenze auf 15 Euro pro Stunde zu setzen, wobei der Gesetzentwurf der Grünen zusätzlich die strukturelle Reform des bestehenden Mindestlohngesetzes betont, während der Gesetzentwurf der Linken die langfristige Armutsfestigkeit hervorhebt.
Ablauf und Beteiligung
Die öffentliche Anhörung ist für alle interessierten Bürger und Medienvertreter zugänglich. Medienvertreter benötigen hierfür eine gültige Akkreditierung, die über www.bundestag.de/akkreditierung beantragt werden kann. Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de sowie auf mobilen Endgeräten übertragen; die Aufzeichnung steht am Folgetag in der Mediathek zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zur Tagesordnung und zu den eingereichten Anträgen finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/anhoerungen/1134180-1134180.
Bedeutung
Die Anhörung bietet einen zentralen Rahmen, um die vorgeschlagenen Änderungen des Mindestlohns zu diskutieren und mögliche Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und die Armutsbekämpfung zu prüfen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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