Deutschland: Öffentliche Anhörung zum Mindestlohn‑Referenzwert

Am 12. Januar 2026 fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages statt, bei der über die Einführung eines Referenzwerts von 60 % des Bruttomedianlohns als Untergrenze für den gesetzlichen Mindestlohn diskutiert wurde. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten zuvor Anträge zur Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro und zur Verankerung des EU‑Referenzwerts gestellt.

Ablehnung seitens der Arbeitgeberverbände

BDA‑Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter betonte, das bestehende Mindestlohngesetz mit den unabhängigen Entscheidungen der Mindestlohnkommission gut funktioniere und ein gesetzlich festgeschriebener Referenzwert die Tarifautonomie gefährde. ZDH‑Vertreter Jan Dannenbring erklärte, die Lohnfindung solle nicht in den politischen Raum getragen werden, da ein Eingriff „nicht nur überflüssig, sondern schädlich“ sei.

Befürwortung durch Gewerkschaften und Forschung

DGB‑Vertreter Stephan Körzell argumentierte, die Verankerung des 60‑Prozent‑Kriteriums in der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission sei ein wichtiger Schritt zu einer armutsfesten Lohnuntergrenze und könne Rechtssicherheit erhöhen. Professor Mario Bossler vom IAB wies darauf hin, dass derzeit keine Notwendigkeit bestünde, das Gesetz um den Referenzwert zu ergänzen, da er die Flexibilität in wirtschaftlich angespannten Zeiten einschränken könnte.

Kritik an politischer Einflussnahme

Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn äußerte, ein gesetzlich festgeschriebener Referenzwert stehe im Konflikt zur grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie und könne die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission erheblich in Frage stellen. Er schlug vor, steuerliche Entlastungen und Weiterbildungsmaßnahmen seien geeignetere Instrumente zur Verbesserung der Einkommenssituation von Geringverdienern.

Auswirkungen auf Tarifautonomie und Rechtsklarheit

Professor Tom Krebs von der Universität Mannheim und Malte Lübker von der Hans‑Böckler‑Stiftung befürworteten die Aufnahme des Referenzwertes, da er die Legitimation der Kommissionsentscheidungen stärke und Rechtsklarheit schaffe. Sie verwiesen darauf, dass die bisherige Untätigkeit des Gesetzgebers die Kommission unnötig schwäche.

Zusammenfassung der Kontroverse

Die Anhörung verdeutlichte ein breites Meinungsfeld: Während Arbeitgeberverbände vor einer Einschränkung der Tarifautonomie warnten, betonten Gewerkschaften und einige Wissenschaftler die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Vorgaben zur Sicherung einer Mindestlohngrenze. Die Debatte bleibt offen, bis ein politischer Beschluss getroffen wird.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Privacy Protocol

Wir verwenden CleanNet Technology für maximale Datensouveränität. Alle Ressourcen werden lokal von unseren gesicherten deutschen Servern geladen. Ihre IP-Adresse verlässt niemals unsere Infrastruktur. Wir verwenden ausschließlich technisch notwendige Cookies.
Für Cookies die über das CleanNet hinausgehen, bitte 3. Cookies aktivieren, ansonsten wird alles standardmäßig blockiert. Für mehr Infos die Datenschutzseite lesen.

Core SystemsTechnisch notwendig
External Media (3.Cookies)Maps, Video Streams,Google Analytics etc.
Analytics (Lokal mit Matomo)Anonyme Metriken
Datenschutz lesen