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Öffentliche Anhörung zur wirtschaftlichen Lage nach Corona am 9. Juli 2026
AI GENERATED 06.07.2026 15:40 Politik und Gesellschaft

Öffentliche Anhörung zur wirtschaftlichen Lage nach Corona am 9. Juli 2026

Am Donnerstag, den 9. Juli 2026, findet im Paul‑Löbe‑Haus des Deutschen Bundestages im Europasaal (Sitzungszimmer 4.900) um 14.00 Uhr eine öffentliche Anhörung der Enquete‑Kommission „Aufarbeitung der Corona‑Pandemie und…

Am Donnerstag, den 9. Juli 2026, findet im Paul‑Löbe‑Haus des Deutschen Bundestages im Europasaal (Sitzungszimmer 4.900) um 14.00 Uhr eine öffentliche Anhörung der Enquete‑Kommission „Aufarbeitung der Corona‑Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ statt.

Hintergrund der Kommission

Die Enquete‑Kommission wurde vom Deutschen Bundestag eingesetzt, um die Folgen der Corona‑Pandemie umfassend zu analysieren und Handlungsempfehlungen für künftige Krisen zu erarbeiten. In ihrer Arbeit konzentriert sie sich auf gesundheitliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte.

Themen der Anhörung

Im Fokus der heutigen Sitzung stehen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sowie die Wirksamkeit von Branchenhilfen, die während der Krise gewährt wurden. Die Kommission wird dabei die Auswirkungen auf Unternehmen, Beschäftigte und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung beleuchten.

Zugang und Ăśbertragung

Alle Medienvertreter benötigen für den Zutritt zum Bundestag eine gültige Akkreditierung. Die Anhörung wird zudem live über die offizielle Website des Deutschen Bundestages gestreamt und kann am Folgetag in der Mediathek des Parlaments erneut abgerufen werden.

WeiterfĂĽhrende Informationen

Weitere Details zur Tagesordnung und zu den teilnehmenden Experten finden Interessierte auf der Internetseite der Enquete‑Kommission. Für Rückfragen steht die Pressestelle des Deutschen Bundestages telefonisch unter +49 (0)30 227 37171 oder per E‑Mail unter pressereferat@bundestag.de zur Verfügung.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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