Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der ein öffentliches Standarddepot für die private Altersvorsorge zum 1. Januar 2027 vorsieht. Der Antrag (21/6935) fordert die Bundesregierung auf, sämtliche offenen Fragen zur Trägerschaft, Infrastruktur für Kontenverwaltung und Kundenmanagement umgehend zu klären.
Weiterhin sollen technische, organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen geklärt werden, damit das Depot von Anfang an funktionsfähig ist. Die Fraktion betont, dass nur ein zeitgleiches Angebot mit privaten Produkten die gewünschte Wirkung entfalten könne.
Rechtliche Vorbereitung
Nach Angaben der Fraktion müssen die notwendige Rechtsverordnung sowie weitere erforderliche Gesetzesänderungen unverzüglich vorgelegt werden. Ziel sei, die gesetzlichen Grundlagen rechtzeitig zu schaffen, um den geplanten Starttermin einzuhalten.
Ausgestaltung des Angebots
Das öffentliche Standarddepot soll laut Antrag kostengünstig, renditestark, einfach zugänglich und verständlich für alle Verbraucher sein. Es soll eine Anlagestrategie mit Nachhaltigkeitskriterien verfolgen und Investitionen in fossile Geschäftsmodelle ausschließen, um Generationengerechtigkeit und Risikodiversifizierung zu unterstützen.
Beabsichtigte Wirkung
Die Fraktion argumentiert, dass das Depot als Benchmark und Wettbewerbsimpuls wirken könne. Es soll den Verbrauchern ab 2027 ein attraktives, verlässliches öffentliches Angebot, echte Wahlfreiheit und einen einfachen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen.
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich in den kommenden Sitzungen des Bundestages diskutiert. Sollte er angenommen werden, müssten die entsprechenden Rechtsakte noch vor Jahresende beschlossen werden, um den Start am 1. Januar 2027 zu gewährleisten.
Die Initiative wurde am 8. Juli 2026 in den hib‑Kurzmeldungen des Deutschen Bundestags veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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