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Oppositionsanträge im Bundestag fordern mehr Unterstützung für Alleinerziehende und Mutterschutz für Selbstständige
AI GENERATED 15.10.2026 15:35 Politik und Gesellschaft

Oppositionsanträge im Bundestag fordern mehr Unterstützung für Alleinerziehende und Mutterschutz für Selbstständige

Deutschland: Familienpolitische Debatte im Bundestag – Opposition stellt vier AnträgeAm 15. Oktober 2026 fand im Deutschen Bundestag eine einstündige Debatte zur Familienpolitik statt, in der vier Oppositionsanträge behandelt wurden. Die…

Deutschland: Familienpolitische Debatte im Bundestag – Opposition stellt vier Anträge

Am 15. Oktober 2026 fand im Deutschen Bundestag eine einstündige Debatte zur Familienpolitik statt, in der vier Oppositionsanträge behandelt wurden. Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion fordern unter anderem eine stärkere Entlastung von Alleinerziehenden, die Einführung eines gesetzlichen Mutterschutzes für selbstständige Frauen sowie den Verzicht auf geplante Kürzungen von Familienleistungen.

Oppositionsanträge im Überblick

Die Grünen stellten drei Anträge (21/8314, 21/8401, 21/8568) zu den Themen Alleinerziehende, Mutterschutz für Selbstständige und Verhinderung von Leistungskürzungen. Die Linksfraktion ergänzte das Programm mit einem Antrag (21/8461) zur Schaffung von Mutterschutz für Selbstständige. Alle Anträge wurden nach der Aussprache an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung verwiesen.

Entlastung von Alleinerziehenden und Kampf gegen Kinderarmut

Der Antrag 21/8314 sieht vor, die Kürzung von Leistungen wie dem Unterhaltsvorschuss, Kindersofortzuschlag und Wohngeld zu verhindern. Er fordert, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr zu erhalten und das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Zusätzlich sollen die Mindest‑ und Höchstbeträge beim Elterngeld angehoben und ein Gutscheinmodell für haushaltsnahe Dienstleistungen eingeführt werden.

Mutterschutz für selbstständige Frauen

Die Anträge 21/8401 (Grüne) und 21/8461 (Linke) verlangen einen gesetzlichen Mutterschutz für rund 1,3 Millionen selbstständige Frauen, von denen jährlich etwa 27 000 ein Kind bekommen. Beide Fraktionen berufen sich auf die EU‑Richtlinie 2010/41/EU, die Mitgliedstaaten verpflichtet, mindestens 14 Wochen Mutterschutz zu ermöglichen. Der Grüne Antrag schlägt einen pauschalen Basis‑Mutterschaftsausgleich von 5 000 Euro vor, ergänzt durch zuschussfähige Leistungen.

Kritik an geplanten Kürzungen von Familienleistungen

Die Grünen kritisieren die aktuelle Haushaltslage, in der geplante Kürzungen von Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Kindersofortzuschlag, Wohngeld und Kinderkrankentagen angekündigt wurden. Sie argumentieren, dass trotz eines milliardenschweren Tankrabattes finanzielle Spielräume vorhanden seien und die Priorisierung von Familien in der Politik stärker berücksichtigt werden müsse.

Stellungnahmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und SPD

Ein Abgeordneter der CDU/CSU betonte, dass die Familienpolitik auf frühkindliche Bildung ausgerichtet sei und finanzielle Verantwortung fordere. Ein Abgeordneter der AfD verwies auf eine Diskrepanz zwischen Kinderwunsch und tatsächlicher Geburtenzahl und kritisierte die Anträge der Grünen und Linken als „Allgemeinplätze“. Ein SPD‑Abgeordneter hob hervor, dass der fehlende Mutterschutz für Selbstständige eine langjährige Gerechtigkeitsfrage darstelle und forderte einheitliche Schutzstandards.

Weiteres Vorgehen im Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernimmt die Federführung bei der detaillierten Prüfung der Anträge. In den kommenden Sitzungen sollen Daten zu säumigen Unterhaltspflichtigen erhoben und mögliche Finanzierungsmodelle für den Mutterschutz von Selbstständigen diskutiert werden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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