Der achte Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz zeigt, dass der Anteil von Aufsichtsgremien, in denen Parität erreicht wurde, von 68,8 % im Jahr 2021 auf fast 80 % im Jahr 2023 gestiegen ist; im Jahr 2024 sank dieser Wert leicht auf 77 %.

Definition von Parität

Parität liegt vor, wenn in Gremien mit mindestens drei vom Bund bestimmten Mitgliedern die Zahl der weiblichen Mitglieder mindestens der Zahl der männlichen Mitglieder entspricht.

Entwicklung des weiblichen Anteils

Der Bericht dokumentiert eine kontinuierliche Steigerung des Anteils weiblicher Mitglieder bei den vom Bund bestimmten Positionen: am Stichtag 31. Dezember 2020 lag der Anteil bei 48,1 %, bis zum 31. Dezember 2024 ist er auf 52,3 % angestiegen.

Hintergrund des Berichts

Die Zahlen entstammen dem 8. Gremienbericht, der als Unterrichtung (21/4000) vorliegt und die Umsetzung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes bewertet.

Aussage des Verantwortlichen

Frank Bergmann, Verantwortlicher im Parlament, betont, dass die steigenden Werte den Erfolg der gesetzlichen Vorgaben widerspiegeln, während der leichte Rückgang 2024 weitere Anstrengungen erfordere.

Ausblick

Die Bundesregierung plant, die Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu prüfen, um die angestrebte Parität langfristig zu sichern.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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