Deutschland: Digitale Ermittlungsbefugnisse – Bundestag berät Gesetzentwürfe
Am Mittwoch, dem 8. Juli 2026, berät das Parlament über mehrere Gesetzentwürfe, die digitale Befugnisse von Ermittlungsbehörden ausweiten sollen. Nach einer etwa 30‑minütigen Debatte wird ein noch nicht vorliegender Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Gesetzesvorhaben und Zielsetzung
Die Bundesregierung strebt an, Strafverfolgungsbehörden mit neuen, automatisierten Werkzeugen auszustatten, um die Effizienz bei der Identifizierung und Verfolgung von Tatverdächtigen zu erhöhen. Bisher bestehe keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus laufenden Verfahren mit öffentlich zugänglichen Internetdaten.
Erster Gesetzentwurf: Automatisierter biometrischer Abgleich
Der erste Entwurf sieht vor, dass Ermittler künftig spezialisierte Software einsetzen können, um biometrische Merkmale automatisch mit im Netz verfügbaren Informationen zu vergleichen. Damit soll der bislang manuelle Abgleich, der hohe personelle Ressourcen bindet, reduziert werden.
Zweiter Gesetzentwurf: Digitale Analyse im Kampf gegen Terrorismus
Im zweiten Entwurf wird die Bundeskriminalamt (BKA) ermächtigt, automatisierte Datenanalysen zur Abwehr internationaler Terrorgefahren durchzuführen. Die Analyse bereits rechtmäßig erhobener polizeilicher Daten soll Verknüpfungen zwischen Taten, Personen und Orten sichtbar machen.
Dritter Gesetzentwurf: Erweiterte Befugnisse für BKA und Bundespolizei
Der dritte Entwurf integriert zustimmungsfreie Bestandteile eines Gesetzespakets, das dem BKA und der Bundespolizei erweiterte Befugnisse im Rahmen ihrer bestehenden Aufgaben einräumt. Zudem soll die Regelung zum biometrischen Internetabgleich im Asylgesetz an die neuen Vorschriften angepasst werden.
Parlamentarische Zuständigkeiten
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz übernimmt die Federführung für den ersten Gesetzentwurf. Der Innenausschuss soll die weiteren beiden Entwürfe sowie einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Antrag zur Stärkung des Rechtsstaats und zum Schutz der Grundrechte leiten.
Ausblick und nächste Schritte
Nach der Überweisung an die jeweiligen Ausschüsse erfolgt eine vertiefte Beratung, bevor über die Weiterleitung an den Bundestag entschieden wird. Die Debatte dürfte zeigen, inwieweit die geplanten digitalen Instrumente von den Parlamentariern als verhältnismäßig bewertet werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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