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Parlament berät Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit und Gegenentwurf der Linken
AI GENERATED 24.06.2026 21:25 Politik und Gesellschaft

Parlament berät Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit und Gegenentwurf der Linken

Am Donnerstag, den 25. Juni 2026, hat das Parlament in erster Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit beraten. Parallel dazu wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion…

Am Donnerstag, den 25. Juni 2026, hat das Parlament in erster Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit beraten. Parallel dazu wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke gegen die Einführung von sogenannten Hackbacks eingebracht.

Inhalt des Regierungsentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht erweiterte Befugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei vor. Ziel sei es, die Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen zu verbessern und langfristig laufende Angriffskampagnen gezielter zu bekämpfen.

BegrĂĽndung der Bundesregierung

Die Regierung betont, dass die Sicherheit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in einem hoch digitalisierten Industrieland zunehmend von funktionierenden IT‑Prozessen abhängt. Seit Jahren steige die Zahl von Cyberangriffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure, wobei Deutschland als führende Wirtschaftsnation in Europa besonders im Fokus hochprofessioneller Angriffe stehe. Zusätzlich gewinne die Gefahr hybrider Bedrohungen an Bedeutung.

Geplante MaĂźnahmen

Der Entwurf sieht vor, dass das BSI seine Möglichkeiten zur Aufklärung konkreter Angriffe und zur Entdeckung von Vorbereitungshandlungen ausbaut. Für die Polizeien des Bundes und das BSI sollen zudem zusätzliche Instrumente geschaffen werden, um groß angelegte Angriffe mit hohem Schadenspotenzial wirksam zu unterbinden.

Gegenentwurf der Fraktion Die Linke

Die Linke fordert, dass keine Gesetzesvorhaben weiterverfolgt werden, die das BKA oder die Bundespolizei befähigen, ohne Wissen der betroffenen Personen in IT‑Systeme einzudringen, Daten auszulesen, zu verändern oder zu löschen. Ebenso lehnt die Fraktion Regelungen ab, die DNS‑Anbieter und digitale Dienste verpflichten könnten, Datenverkehr an Strafverfolgungsbehörden umzuleiten.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Nach Ansicht der Linken überschreitet der Gesetzentwurf die verfassungsrechtlich zulässigen Grenzen, weil er massive Eingriffe in informationstechnische Systeme ermögliche, ohne ausreichende richterliche Kontrolle oder parlamentarische Aufsicht. Die Fraktion warnt zudem, dass aktive Cyberabwehr Maßnahmen gegen fremde staatliche IT‑Infrastrukturen umfassen könnte.

Weiteres Verfahren

Nach der 20‑minütigen Debatte soll der Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Gegenentwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen wird der Innenausschuss sein.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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