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Parlament beschlieĂźt Novelle des Heizungsgesetzes
AI GENERATED 10.07.2026 13:10 Politik und Gesellschaft

Parlament beschlieĂźt Novelle des Heizungsgesetzes

Deutschland: Parlament beschlieĂźt Novelle des HeizungsgesetzesAm Freitag, dem 10. Juli 2026, hat das Parlament nach einer halbstĂĽndigen Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ă„nderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude‑Elektromobilitätsinfrastruktur‑Gesetzes und weiterer…

Deutschland: Parlament beschlieĂźt Novelle des Heizungsgesetzes

Am Freitag, dem 10. Juli 2026, hat das Parlament nach einer halbstündigen Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude‑Elektromobilitätsinfrastruktur‑Gesetzes und weiterer Wärme‑Vorschriften in der dritten Lesung angenommen.

Parteiübergreifende Anträge

Gleichzeitig lag ein Entschließungsantrag der AfD‑Fraktion vor. Die Fraktion Die Linke stellte zwei Anträge mit den Titeln „Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar“ sowie „Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen“. Die Grünen reichten einen Antrag ein, der die Verhinderung einer Heizkostenfalle, den Schutz von Mietern und die Stärkung der Energieunabhängigkeit fordert. Beide Anträge wurden von den jeweiligen Wirtschaftsausschüssen mit Beschlussempfehlungen versehen.

Gerichtliche VorprĂĽfung

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 9. Juli das von der Linksfraktion beantragte Organstreitverfahren für unzulässig, sodass das Verfahren ohne gerichtliche Hinderung weitergeführt werden konnte.

Regierungsvorhaben im Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung plant, den Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl‑ und Gasheizungen langfristig zu ermöglichen, verlangt jedoch, dass alle Brennstoffe ab 2045 komplett klimaneutral sein müssen. Ab 2029 soll ein verbindlicher Bioanteil zu Öl‑ und Gasheizungen hinzugemischt werden (Biotreppe). Gleichzeitig werden ab 2028 moderate Quoten für Biomethan, biogenes Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff unterstützt. Die zentralen Vorgaben sollen bis 2030 im Hinblick auf die Klimaschutzziele des Gebäudesektors evaluiert werden; ein ergänzendes Gesetz soll bis Ende des Jahres vorgelegt werden.

Erster Antrag der Linken

Die Linke fordert einen Gesetzentwurf für eine soziale Wärmewende, der die energetische Sanierung von Haushalten, die durch steigende Energiekosten armutsgefährdet sind, gezielt fördert. Sie schlägt vor, die 65‑Prozent‑Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz zu erhöhen und die Erfüllungsoptionen auf Wärmepumpen und Wärmenetze zu beschränken. Kostenlose Beratungs‑ und Unterstützungsangebote sowie die Abschaffung der Modernisierungsumlage für Vermieter und die Einführung einer Mieterschutzklausel sollen ergänzt werden. Zusätzlich sollen sozial gestaffelte staatliche Förderprogramme eingerichtet werden.

Zweiter Antrag der Linken

Im zweiten Antrag fordert die Linksfraktion einen Heizkostendeckel und eine Mieterschutzklausel, wobei der CO₂‑Preis vollständig von Eigentümern zu tragen sei. Die Heizkosten sollen nach einem Stufenmodell zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden, um Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Heizungsoptionen und energetische Gebäudesanierung zu setzen.

Forderungen der GrĂĽnen

Die Grünen bitten, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen, um Mieter vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen und die aktuelle Frist für die kommunale Wärmeplanung beizubehalten. Sie schlagen eine kurzfristige Abwrackprämie für alte Öl‑ und Gasheizungen sowie eine stärkere soziale Staffelung der Sanierungs‑ und Heizungsförderung vor.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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