Reisezeitraum und Ziel
Vom 29. Juni bis zum 3. Juli 2026 begibt sich eine Delegation des Unterausschusses für Krisenprävention, strategische Vorausschau, Stabilisierung und Friedensförderung nach Armenien. Ziel ist ein direkter Austausch mit lokalen Akteuren über Sicherheits- und Friedensfragen.
Agenda und Themenschwerpunkte
Geplant sind Gespräche mit Parlamentariern, Regierungsvertretern und Fachleuten zu Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen, zur Annäherung Armeniens an die Europäische Union, zum Friedensprozess mit Aserbaidschan sowie zu Maßnahmen der Krisenprävention. Zusätzlich finden Treffen mit Think‑Tanks, Kirchenvertretern und Vertretern der Zivilgesellschaft statt.
Hintergrund der FriedensbemĂĽhungen
Der Besuch erfolgt kurz nach den Parlamentswahlen in Armenien am 7. Juni 2026 und bezieht sich auf die Flucht der armenischen Bevölkerung aus Berg‑Karabach im September 2023. Der daraus entstandene Friedensprozess mündete in einem am 8. August 2025 in Washington von beiden Seiten initiierten Entwurf eines Friedensvertrags.
Zusammenarbeit mit der EU
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie die Europäische Union den Friedensprozess, den sie bereits durch die Beobachtermission „Mission der Europäischen Union in Armenien“ (EUMA) unterstützt, weiter fördern kann. Die Delegation wird mögliche Unterstützungsformen und zukünftige Kooperationsfelder erörtern.
Zusammensetzung der Delegation
Die Gruppe wird vom Delegationsleiter Johannes Volkmann (CDU/CSU) geleitet und umfasst die Abgeordneten Denis Pauli (AfD), Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Charlotte Neuhäuser (Die Linke). Alle Mitglieder bringen unterschiedliche parteipolitische Perspektiven in die Gespräche ein.
Erwartete Ergebnisse
Die Delegation strebt an, konkrete Handlungsempfehlungen für die deutsche Bundesregierung und die Europäische Union zu formulieren, um die Stabilität in der Region zu stärken und den Friedensprozess nachhaltig zu unterstützen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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