Aktuelle Bewertung der Vorwürfe
Eine offizielle Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) hat am 8. Oktober 2026 die schwerwiegenden Vorwürfe gegen den ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes August Hanning und dessen ehemaligen Büroleiter Manfred D. zum Gegenstand gemacht. Die Vorwürfe betreffen den Verdacht des versuchten Landesverrats sowie weitere Straftatbestände, die im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts geprüft werden.
Das Gremium teilte mit, dass es die Vorwürfe „mit größter Besorgnis zur Kenntnis nimmt“ und sich von der Bundesregierung umfassend informieren ließ. Im Zuge dessen wurde der Ständige Bevollmächtigte des PKGr beauftragt, eine Ad‑hoc‑Kontrolle nach § 5a des Kontrollgremiumgesetzes durchzuführen, um die Umstände zeitnah aufzuklären und mögliche strukturelle sowie organisatorische Schwachstellen zu beseitigen.
Frühere Bewertung zu sicherheitsrelevanten Tätigkeiten
Die aktuelle Unterrichtung verweist zudem auf eine frühere Bewertung des PKGr vom 10. Mai 2023, in der die Aufnahme von privatwirtschaftlichen Tätigkeiten durch ehemalige Beamte mit sicherheitsrelevanten Kenntnissen kritisiert wurde. Damals wurde festgestellt, dass die unkontrollierte Beschäftigung von ehemaligen Dienstkräften, insbesondere im Bereich nachrichtendienstlicher Expertise, als problematisch einzustufen sei.
Nach der früheren Bewertung besteht die Gefahr, dass erworbene Fähigkeiten autoritären Regimen oder kriminellen Organisationen zur Verfügung gestellt werden könnten. Solche Interessenkonflikte könnten die sicherheitspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen, so das PKGr.
Systemische Fragen und Risiken
Das Kontrollgremium betont, dass die aktuelle Untersuchung nicht nur die konkreten Vorwürfe gegen Hanning und D. betreffe, sondern auch systemische Fragen aufwerfe, die im Zusammenhang mit der beruflichen Neuorientierung ehemaliger Sicherheitskräfte stehen.
Im Rahmen der Ad‑hoc‑Kontrolle wird geprüft, inwieweit strukturelle Vorgaben zur Verhinderung von Interessenkonflikten umgesetzt wurden und welche Maßnahmen zur Stärkung der internen Aufsicht erforderlich sind.
Weiteres Vorgehen und Ausblick
Die Ergebnisse der Kontrolle sollen dem Parlament zeitnah vorgelegt werden, um gegebenenfalls legislative Anpassungen zu ermöglichen.
Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der parlamentarischen Pressemitteilung des Deutschen Bundestages und steht der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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