Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwochnachmittag die Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 aufgenommen und dabei insbesondere die Personalbedarfe von Bundespräsident, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Bundesrechnungshof in den Fokus gerückt. Vertreter der Opposition forderten Nachbesserungen bei den jeweiligen Stellenplänen und erwarteten von der Regierungskoalition entsprechende Änderungen bis zur nächsten Bereinigungssitzung.
Bundesrechnungshof fordert zusätzliche Stellen
Der Bundesrechnungshof beantragte für das Haushaltsjahr 2027 sechs zusätzliche Planstellen, unter anderem für die Prüfung von Rüstungsvorhaben und für Aufgaben im Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Gleichzeitig wollte der Rechnungshof seine bestehenden Stellen von der im Haushaltsgesetz 2027 vorgesehenen Stelleneinsparung nach § 17 ausnehmen. Die Opposition kritisierte die Nichtberücksichtigung dieser Forderungen.
Parteiübergreifende Bedenken gegen Personalkürzungen
Abgeordnete der AfD‑Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie eine Abgeordnete der CDU/CSU‑Fraktion warnten vor den Folgen möglicher weiterer Personaleinsparungen beim Bundesrechnungshof, die die Prüftätigkeit der Institution beeinträchtigen könnten. Mehrere Abgeordnete betonten zudem die bisher vorbildliche Arbeit des Rechnungshofs trotz bereits erfolgter Personalreduktionen.
Abstimmungsergebnisse zu den Einzelplänen
Der Ausschuss nahm den Einzelplan des Bundesrechnungshofs unverändert an, wobei die Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Mehrheit bildeten, während die Oppositionsfraktionen enthielten. Ähnlich verlief die Abstimmung zum Einzelplan des Bundesverfassungsgerichts, bei dem die Regierungsfraktionen ebenfalls die Mehrheit stellten.
Personalanforderungen des Bundesverfassungsgerichts
Die Bundesregierung hatte im Haushaltsentwurf für das Bundesverfassungsgericht 13 zusätzliche Planstellen sowie insgesamt 17 Stellenhebungen nicht berücksichtigt. Betroffen waren unter anderem Bereiche wie IT, die Europäische Menschenrechtsgerichtshof‑Stelle, Pressestelle, Internationales und Justizverwaltung. Änderungsanträge der Opposition blieben zunächst aus.
Bundesrat: Ausgelassene Stellen und Bauvorhaben
Im Einzelplan des Bundesrates wurden acht beantragte Planstellen nicht berücksichtigt. Diese sollten Aufgaben in den Bereichen Organisation von Ausschusssitzungen, digitale Archivkonzepte, Kommunikation, Barrierefreiheit, IT‑Sicherheit sowie Bau‑ und Liegenschaftsangelegenheiten abdecken. Die AfD‑Fraktion beantragte zudem die Schließung der administrativen Außenstelle in Bonn und eine Anpassung des Ansatzes für Jahresnetzkarten an den tatsächlichen Bedarf; beide Anträge fanden keine Mehrheit.
Bundespräsident: Renovierungskosten und Maßnahmen
Im Einzelplan des Bundespräsidenten diskutierten die Abgeordneten die Umsetzung eines Maßgabebeschlusses zur Amtsausstattung früherer Bundespräsidenten sowie die Kosten für die Renovierung der Liegenschaften am Spreebogen. Die AfD‑Fraktion lehnte einen umfassenden Sanierungsplan ab und forderte, die Maßnahmen auf das „baulich und sicherheitstechnisch Notwendige“ zu beschränken. Sie bezifferte die Kosten mit 970 Millionen Euro, wobei sie zusätzlich eine Risikoreserve, eine Vorsorge für steigende Baupreise und Mietkosten für Ersatzliegenschaften berücksichtigte.
Zusammenfassung der Änderungsanträge
Die AfD‑Fraktion stellte mehrere Änderungsanträge zu den einzelnen Plänen, darunter ein Antrag auf Erhöhung des Stellenplans des Bundesrechnungshofs um 36 Stellen sowie Anträge zu den Plänen des Bundesrates und des Bundespräsidenten. Keiner dieser Anträge erhielt die erforderliche Mehrheit, sodass die jeweiligen Einzelpläne unverändert angenommen wurden.
Ausblick auf weitere Beratungen
Die Regierungskoalition hat angekündigt, die beanstandeten Personalbedarfe in einer kommenden Bereinigungssitzung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Opposition bleibt dabei wachsam und wird die weiteren Entwicklungen genau verfolgen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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