Chronos Briefing
LIVE SYSTEM
--:--:--
Zurueck
Petition fordert eigenständigen Straftatbestand für Femizid
AI GENERATED 22.04.2026 11:25 Recht, Staat und Institutionen

Petition fordert eigenständigen Straftatbestand für Femizid

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 22. April 2026 die Beschlussempfehlung angenommen, eine Petition zu prüfen, die die Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für Femizid…

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 22. April 2026 die Beschlussempfehlung angenommen, eine Petition zu prüfen, die die Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für Femizid fordert. Die Empfehlung sieht vor, die Petition an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weiterzuleiten, wo sie mit dem zweithöchsten Votum zur „Erwägung“ empfohlen wird.

Statistische Grundlage

Nach dem Bundeslagebild 2023 des Bundeskriminalamtes wurden in Deutschland 155 Frauen von Partnern oder Ex‑Partnern getötet. Insgesamt wurden 132.966 weibliche Opfer von Partnerschaftsgewalt und 47.749 weibliche Opfer von innerfamiliärer Gewalt registriert. Der Petent argumentiert, dass diese Zahlen die Dringlichkeit einer spezifischen rechtlichen Erfassung von Femiziden verdeutlichen.

Begründung der Forderung

Der Petitionsausschuss betont, dass die systematische Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts keine private Tragödie, sondern Ausdruck tief verwurzelter gesellschaftlicher Machtungleichheiten sei. Eine differenzierte rechtliche Erfassung könne Prävention, Strafverfolgung und gesellschaftliche Sensibilisierung wirksamer gestalten.

Regierungsposition

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft, wie die Vorgaben der Petition – unter anderem die Möglichkeit einer Qualifizierung des Mordtatbestandes (§ 211 StGB) zum besseren Schutz von Frauen – umgesetzt werden können. Die Bundesregierung plant, Gewaltkriminalität stärker zu bekämpfen und Frauen durch neue rechtliche Merkmale besser zu schützen.

Weiteres Verfahren

Der Ausschuss hält die Petition für geeignet, in die laufenden politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse eingebunden zu werden. Nach der Weiterleitung an das Ministerium soll die Petition den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben werden.

Quelle

Die Informationen stammen aus der Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 22. April 2026.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

Quellenverzeichnis & Rechtliches

Die Berichterstattung von VisionGaia News basiert auf oeffentlich zugaenglichen Informationen.

Bezugsquellen

  • Open Sources

Lizenzen

  • CC / Public Records

Lizenzprotokolle

Creative Commons BY-SA 4.0

Redaktionelle Eigeninhalte von VisionGaia News stehen unter der
Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International.

Datenherkunft: Frei zugängliche, rechtlich zulässige Quellen.
Verarbeitung: KI-gestützte Synthese mit redaktioneller Prüfung.


Quellenverzeichnis & Rechtliches

Die Berichterstattung von VisionGaia News basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen aus staatlichen, institutionellen und offen lizenzierten Quellen.

Bezugsquellen

  • Deutsche Bundesbehörden
  • EU Institutionen
  • UK & US Government
  • Russian Government
  • UN, WHO, Weltbank
  • Open-Content (Wikinews)
  • Open-Content Networks
  • Wissenschaftliche Fachportale

Lizenzen

  • § 5 UrhG (Amtliche Werke)
  • CC BY 4.0 / CC BY-SA 4.0
  • Creative Commons BY (Open-Content-Projekte)
  • Creative Commons BY 4.0 (Wissenschaftliche Artikel)
  • Open Parliament Licence v3.0
  • Open Government Licence v3.0
  • Public Domain (US)
  • Staatliche Dokumente etc. ohne Copyright (RU)
  • Creative Commons BY 4.0 (RU)
Establishing Uplink...