Im Jahr 2025 wurden 12.399 Anträge beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht, was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 3.139 Anträge (34 %) bedeutet.
Verteilung nach Fachbereichen
Die meisten Eingaben betrafen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (1.606), gefolgt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (1.581) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (1.571).
Elektronische Einreichungen und täglicher Umfang
Von den insgesamt 12.399 Anträgen wurden 5.807 über das Online‑Petitionsportal eingereicht, also mehr als ein Drittel. Bei 249 Arbeitstagen ergab sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 50 Eingaben.
Nutzung des Petitionsportals
Das Petitionsportal verzeichnete im Berichtszeitraum 297.996 neue Registrierungen, wodurch die Zahl der Nutzer auf rund 5,5 Millionen anstieg. Das Portal bleibt damit eines der beliebtesten Internetangebote des Deutschen Bundestages.
Unterstützungen und Online‑Veröffentlichungen
Insgesamt wurden 511.965 Unterstützungen für die Anträge registriert. 652 Anträge wurden im Internet veröffentlicht – ein Zuwachs von 58 % gegenüber 2024 (413 Anträge). Zehn der veröffentlichten Anträge erreichten mehr als 30.000 Unterschriften und erfüllten damit das Quorum für eine öffentliche Beratung.
Persönliche Anliegen
Die Bearbeitung individueller Bürgeranliegen machte rund 69 % der Arbeit des Ausschusses im Jahr 2025 aus, was die Bedeutung des persönlichen Serviceunterstützungsanteils unterstreicht.
Sitzungen und Einzelberatungen
Der Ausschuss tagte 19 Mal, berief dabei 378 Anträge zur Einzelberatung auf und hielt vier öffentliche Sitzungen ab.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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