In der öffentlichen Sitzung am 12. Oktober 2026 wurden zwei Petitionen behandelt, die unterschiedliche Fachbereiche des Bundestags betreffen.
Kryptowährungen und steuerliche Haltefrist
Der erste Antrag fordert den Erhalt der einjährigen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten nach § 23 Einkommensteuergesetz. Der Petent Nicole Nowak betont, dass die Regelung Rechtssicherheit für private Anleger schaffe, langfristiges Sparen fördere und den Standort Deutschland im digitalen Bereich stärke. Die Petition verzeichnet 44 439 Mitzeichnungen auf der Petitionsplattform des Bundestages.
Argumente der Bundesregierung zum Krypto‑Steuerentwurf
Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht die Abschaffung der einjährigen Haltefrist vor und will Kryptogewinne grundsätzlich mit 25 % Kapitalertragsteuer besteuern. Ein Ministeriumsvertreter erklärt, dass die Maßnahme eine rechtssichere Einordnung und gerechte Besteuerung von Krypto‑Assets ermöglichen solle. Der Entwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung.
Kritik von Fachleuten
Der Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Ingo Heuel weist darauf hin, dass Kryptogewinne nicht in die Regelung für Kapitalvermögen passen und fordert eine klare Begründung, warum Gold nicht analog behandelt werde. Er kritisiert, dass der Gesetzentwurf bislang keine entsprechende Erklärung enthalte.
Tierversuchsgesetz – Forderungen und Gegenpositionen
Die zweite Petition richtet sich gegen ein geplantes eigenständiges Tierversuchsgesetz. Der Petent Christoph Maisack warnt, dass die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz den Schutzstandard für Versuchstiere schwächen könnte. Die Petition wurde 81 528‑mal mitgezeichnet.
Stellungnahmen der Regierungsvertreter
Parlamentarischer Staatssekretär Martina Englhardt‑Kopf (BMLEH) und Parlamentarischer Staatssekretär Matthias Hauer (BMFTR) betonen, dass die aktuelle Neuregelung nicht zulasten des Tierschutzes gehen solle und die Notwendigkeit klarer, praxistauglicher Regelungen im Einklang mit der EU‑Versuchstierrichtlinie hervorheben. Englhardt‑Kopf spricht von Spielraum für eine Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz.
Alternative Ansätze und finanzielle Unterstützung
Hauer verweist auf 240 Millionen Euro, die seit 1980 für Alternativmethoden zu Tierversuchen bereitgestellt wurden, und betont Deutschlands führende Rolle in Europa. Er unterstützt die Modernisierung der Verwaltungsvorschriften und fordert, dass die Bundesregierung die Vorgaben des Koalitionsvertrags umsetze, ohne die bestehenden Tierschutzstandards zu gefährden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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