Deutschland: Petitionen zu psychotherapeutischer Versorgung und Eingliederungshilfe im Petitionsausschuss
Am 8. Juni 2026 beriet der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich zwei Petitionen, die die ambulante psychotherapeutische Versorgung sowie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung betreffen. Die Sitzung begann um 12 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie‑Elisabeth‑Lüders‑Hauses.
Psychotherapeutische Vergütung
Die erste Petition fordert, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung so zu gestalten, dass die Versorgung nicht verschlechtert wird. Nach Angaben des Petenten Siegfried Kaldewey hat die Petition bereits mehr als 127 000 Unterstützer und die Unterschriftenfrist läuft bis zum 9. Juni 2026.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Die zweite Petition, eingereicht von Ulla Schmidt, ehemaliger Bundesgesundheitsminister, richtet sich gegen Kürzungen der Eingliederungshilfe. Innerhalb der sechs‑wöchigen Unterschriftenfrist hat die Petition 181 269 Unterstützer gefunden. Schmidt warnt, dass finanzielle Drucksituationen in den Kommunen zu Einsparungen führen könnten, die die notwendige Unterstützung im Alltag gefährden.
Verfahren im Ausschuss
Während der öffentlichen Sitzung erhalten die Petenten die Möglichkeit, ihre Anliegen kurz zu erläutern und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. Mitglieder der Bundesregierung nehmen ebenfalls teil und können von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden. Das abschließende Votum des Ausschusses wird in einer späteren Sitzung gefasst.
Öffentliche Teilnahme
Interessierte Bürger können sich bis spätestens 5. Juni 2026, 12 Uhr, beim Sekretariat des Petitionsausschusses anmelden. Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen und anschließend in der Mediathek zum Abruf bereitgestellt.
Hintergrund und Bedeutung
Die Diskussionen um die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und um die Finanzierung der Eingliederungshilfe spiegeln anhaltende Spannungen im deutschen Gesundheitssystem wider. Laut den Petenten könnten unzureichende Vergütungen die wirtschaftliche Basis von Praxen schwächen und Wartezeiten verlängern, während Kürzungen bei der Eingliederungshilfe die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben einschränken könnten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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