Deutschland: Petitionsausschuss berät Deutschlandtakt und Medizinal‑Cannabisgesetz
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird am 23. Februar 2026 öffentlich zwei Anträge behandeln. Die Sitzung beginnt um 12.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie‑Elisabeth‑Lüders‑Hauses und richtet sich zunächst auf den sogenannten Deutschlandtakt im Bahnverkehr, bevor sie um 13.00 Uhr das Medizinal‑Cannabisgesetz diskutiert.
Petition zum Deutschlandtakt
Die Antragstellerin Sarah Brodowski fordert eine Neuberechnung des Deutschlandtakts mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit und einer Priorisierung des Bestandsnetzausbaus. Ihre Petition, die über 37 000 Unterschriften (ID 180105) verzeichnet, kritisiert die aktuelle Ausrichtung auf Hochgeschwindigkeits‑Neubaustrecken, die nach ihrer Ansicht hohe Kosten, Eingriffe in Natur‑ und Kulturlandschaften sowie Zerschnitte von Wohn- und Gewerbegebieten verursachen.
Begründung der Forderung
Laut Brodowski könne eine überarbeitete Planung die Investitionskosten und die CO₂‑Belastung deutlich senken und Engpässe schneller beseitigen. Sie betont, dass eine Bahnmodernisierung notwendig sei, jedoch ohne ökonomisch, ökologisch und sozial unverantwortliche Hochgeschwindigkeitsprojekte.
Petition zum Medizinal‑Cannabisgesetz
Der Petent Henning Todt verlangt, die geplanten Änderungen des Medizinal‑Cannabisgesetzes (21/3061) zu stoppen. Seine Petition (ID 184070) hat fast 60 000 Unterschriften (58 462) und richtet sich gegen die geplante Beschränkung, dass Verschreibungen künftig nur nach persönlichem Arztbesuch möglich sein und der Apothekenversand verboten werden soll.
Begründung der Forderung
Todt argumentiert, dass ein Verbot des Online‑Arztkontakts die Versorgung vieler Patienten, insbesondere in ländlichen Regionen, gefährde und ein Zwei‑Klassen‑System erzeuge. Er fordert, dass der Online‑Arztkontakt und der Apothekenversand von medizinischem Cannabis erhalten bleiben, um eine sichere und gleichberechtigte Versorgung zu gewährleisten.
Ablauf und weitere Schritte
Während der öffentlichen Sitzung erhalten die Petenten die Möglichkeit, ihre Anliegen kurz darzustellen und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. Mitglieder der Bundesregierung nehmen ebenfalls teil und können von den Abgeordneten befragt werden. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer späteren Sitzung fällen. Interessierte können sich bis zum 20. Februar 2026, 12.00 Uhr, beim Sekretariat des Petitionsausschusses anmelden. Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet übertragen und anschließend in der Mediathek bereitgestellt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
