Entscheidung des Ausschusses
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 10. Juni 2026 in seiner Sitzung die Forderung nach einer dynamischen Anpassung der Jahreseinkommensgrenze für unterhaltspflichtige Angehörige mehrheitlich abgelehnt. In der gleichen Sitzung wurde die Beschlussempfehlung verabschiedet, das laufende Petitionsverfahren zu schließen, weil das Anliegen nicht umgesetzt werden könne.
BegrĂĽndung des Petenten
Der Petent hatte in seiner öffentlichen Petition dargelegt, dass die seit 2020 unveränderte Grenze von 100.000 Euro die Inflation und die damit einhergehende Verringerung der realen Kaufkraft nicht berücksichtige. Er schlug vor, die Grenze jährlich an die Inflationsrate oder die durchschnittliche Lohnentwicklung zu koppeln, um eine unverhältnismäßige Belastung zu verhindern.
Ziel des Angehörigen‑Entlastungsgesetzes
Nach Angaben des Ausschusses dient das Angehörigen‑Entlastungsgesetz dazu, berufstätige, erwachsene Kinder mit kleinen und mittleren Einkommen von den Kosten der Elternpflege zu entlasten. Personen in der Lebensmitte, die eigene Kinder erziehen und für das eigene Alter vorsorgen, sollen nicht zusätzlich durch Pflegeheimkosten belastet werden.
Statistische Grundlage
Der Ausschuss verwies auf Daten des Statistischen Bundesamtes, wonach der durchschnittliche Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2023 bei 59.094 Euro lag und lediglich rund 3 % aller Beschäftigten ein Einkommen über 100.000 Euro erzielten. Diese Zahlen bildeten die Basis für die Begründung, dass die Grenze gezielt gewählt sei.
Bewertung des Ausschusses
Der Ausschuss räumte ein, dass Personen, deren Einkommen knapp über der Grenze liegt, die Regelung als ungerecht empfinden könnten. Dennoch betonte er, dass die Grenze nach dem Prinzip, dass stärker verdienende Personen mehr zur Gesellschaft beitragen können, als angemessen angesehen werde.
Weiteres Vorgehen
Der Ausschuss sieht derzeit keinen Anlass für eine gesetzliche Anpassung der Einkommensgrenze. Eine erneute Prüfung wird erst dann in Betracht gezogen, wenn künftige Analysen eine signifikante Diskrepanz zwischen Grenze und wirtschaftlicher Realität aufzeigen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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