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Petitionsausschuss diskutiert Erhalt der Spezialisierung in der Pflegeausbildung
AI GENERATED 20.04.2026 22:15 Politik und Gesellschaft

Petitionsausschuss diskutiert Erhalt der Spezialisierung in der Pflegeausbildung

Deutschland: Petitionsausschuss diskutiert Erhalt der Spezialisierung in der PflegeausbildungEntscheidung des PetitionsausschussesDer Petitionsausschuss des Bundestags hat am 20. April 2026 die Forderung diskutiert, die Möglichkeit einer Spezialisierung im Rahmen…

Deutschland: Petitionsausschuss diskutiert Erhalt der Spezialisierung in der Pflegeausbildung

Entscheidung des Petitionsausschusses

Der Petitionsausschuss des Bundestags hat am 20. April 2026 die Forderung diskutiert, die Möglichkeit einer Spezialisierung im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung beizubehalten. Dabei ging es um den gesonderten Abschluss in der Gesundheits‑ und Kinderkrankenpflege, um eine hochwertige Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

Hintergrund der Petition

Die Petition wurde von den Petenten Julia Venzke und Ricarda Tamme eingereicht. Sie betonten, dass die Generalistik nicht bedeuten dürfe, dass pädiatrische Kompetenz ausschließlich als nachgelagerte Zusatzqualifikation verfügbar sei. Die Petition wurde von rund 61.000 Unterstützern unterzeichnet.

Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Tino Sorge (CDU), erklärte, das Ministerium habe das Anliegen der Petenten im Blick. Er verwies auf die Regelung im Pflegeberufegesetz von 2020, die eine Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr vorsah, und betonte die grundsätzlich hohe Akzeptanz der generalistischen Ausbildung. Eine öffentliche Anhörung mit allen relevanten Gruppen sei geplant.

Kritik an den aktuellen Ausbildungsanforderungen

Venzke kritisierte, dass Auszubildende, die die generalistische Ausbildung absolvieren, mindestens 400 Stunden in der stationären Langzeitpflege und 400 Stunden in der ambulanten Pflege leisten müssen, während die Pflichtanforderung für die pädiatrische Versorgung lediglich 60 bis 120 Stunden umfasse. Diese Stunden müssten nicht zwingend in einem medizinischen Setting absolviert werden, was laut Venzke die praktische Vorbereitung erschwere.

Auswirkungen auf die Ausbildungsnachfrage

Nach Angaben der Petenten führt die aktuelle Regelung zu einer sinkenden Nachfrage nach einer Ausbildung in der Kinder‑ und Jugendkrankenpflege. Bereits jetzt seien 6.500 Stellen in der stationären Versorgung unbesetzt. Venzke berichtete, dass Bewerber häufig äußern, sie würden sich nicht für die Ausbildung entscheiden, wenn sie keine spezialisierte Kinder‑ und Jugendexpertise erhalten würden. Nur 0,8 % der Auszubildenden nutzten bislang die Möglichkeit einer Spezialisierung.

Probleme bei den Pflegeschulen

Viele Pflegeschulen bieten den spezialisierten Abschluss nicht gleichwertig an. Wenn die Ausbildung dafür an einer hunderte Kilometer entfernten Schule stattfinden müsse, sei das für die Lernenden keine Wahl, sondern eine Zumutung, erklärte Venzke. Schulen, die ein echtes Wahlrecht ermöglichen, würden andere Zahlen vorlegen.

Geplante weitere Schritte

Das Bundesgesundheitsministerium plant, im Rahmen der angekündigten Anhörung die Gründe für die niedrige Inanspruchnahme der Spezialisierung zu erörtern. Sollte ein Mangel an Ausbildungsangeboten bestehen, werde das Gespräch mit den Ländern gesucht, um mögliche Lösungen zu finden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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