Kernthema der Sitzung
In einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 8. Juni 2026 wurde die mögliche Kürzung der Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um bis zu 25 % thematisiert. Die Diskussion wurde durch die Petition von Siegfried Kaldewey angestoßen, die mehr als 140.000 Unterstützer gefunden hatte.
Argumente der Petition
Der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Katja Udolph, der die Petition vertrat, betonte, dass ambulante Psychotherapie Leben rette und Kosten spare. Sie wies darauf hin, dass eine Reduktion der Vergütung die wirtschaftliche Basis von Praxen gefährden und das Behandlungsangebot einschränken könne, was zu längeren Wartezeiten und erschwertem Zugang führe.
Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums
Parlamentarischer Staatssekretär Tino Sorge (CDU) verwies darauf, dass statistisch keine Unterversorgung bei ambulanter Psychotherapie bestünde, räumte jedoch ein, dass individuelle Betroffenheit vor Ort zu anderer Wahrnehmung führen könne. Er erklärte, das Bundesgesundheitsministerium habe lediglich Rechtsaufsicht und keine Regelungskompetenz für die Vergütung.
Bewertung durch die Selbstverwaltung
Der Erweiterte Bewertungsausschuss, ein Gremium der Selbstverwaltung, habe empfohlen, die Vergütung um 4,5 % zu senken, wobei zusätzliche Strukturzuschläge und weitere Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt würden. Die Selbstverwaltung habe den Auftrag, die Sicherstellung der Versorgung zu gewährleisten, jedoch sei die Organisation der Vergütung komplex.
Folgen für die Versorgung
Udolph kritisierte die aktuelle Sprechstunde von fünf Minuten beim Hausarzt als unzureichend und hob die 50‑minütige psychotherapeutische Sprechstunde als geeignet hervor, um Patienten angemessen zu betreuen. Sie verwies auf ihre eigene Erfahrung als ehemals psychisch erkrankter Patient und betonte, dass jede investierte Einheit Geld ein bis fünf‑fachen wirtschaftlichen Nutzen bringe.
Finanzielle Perspektiven
Andrea Benecke, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, verwies auf die fünf Milliarden Euro, die jährlich für vollstationäre Versorgung ausgegeben werden, und argumentierte, dass ein Teil dieser Mittel ambulant eingesetzt werden könne, sofern ausreichende Kapazitäten bestünden. Sie wies zudem auf eine mögliche Unterversorgung im ländlichen Raum hin, wobei aktuelle Zahlen aus dem Jahr 1999 einer Aktualisierung bedürfen.
Ausblick
Die Diskussion zeigte ein Spannungsfeld zwischen statistischer Gesamtdatenlage und individueller Versorgungsrealität. Weitere Gespräche zwischen Bundesministerium, Selbstverwaltung und Fachverbänden sind geplant, um eine ausgewogene Lösung für die Honorierung und damit die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu finden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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