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Petitionsausschuss diskutiert Neuregelung zu Tierversuchen – Schutzstandards bleiben erhalten
AI GENERATED 12.10.2026 22:25 Politik und Gesellschaft

Petitionsausschuss diskutiert Neuregelung zu Tierversuchen – Schutzstandards bleiben erhalten

Am 12. Oktober 2026 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die geplante Neuregelung zu Tierversuchen erörtert. Parlamentarische Staatssekretäre Martina Englhardt‑Kopf (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) und Matthias…

Am 12. Oktober 2026 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die geplante Neuregelung zu Tierversuchen erörtert. Parlamentarische Staatssekretäre Martina Englhardt‑Kopf (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) und Matthias Hauer (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) betonten, dass die Reform nicht zulasten des Tierschutzes gehen dürfe.

Kernpunkte der Aussprache

Matthias Hauer wies auf „extreme Unsicherheiten“ in der aktuellen Genehmigungspraxis von Tierversuchen hin und forderte mehr Klarheit sowie Rechtssicherheit, jedoch ohne die bestehenden Tierschutzstandards zu schwächen.

Position der Agrar‑Staatssekretärin

Martina Englhardt‑Kopf erklärte, dass eine Verschlechterung der Tierschutzstandards ausdrücklich ausgeschlossen sei. Sie verwies dabei auf die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Absicht, ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche zu schaffen, sowie auf die umzusetzen EU‑Versuchstierrichtlinie.

Bedenken des Petenten

Der Petent Christoph Maisack legte eine Petition vor, die 81.528 Unterschriften erhalten habe. Darin kritisierte er die geplante Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz und warnte vor dem Wegfall wesentlicher rechtlicher Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und das Töten von Tieren aus wirtschaftlichen Gründen.

Vorschlag des Petenten

Maisack plädierte für die Modernisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Tierschutzgesetz statt für ein neues Gesetz. Er forderte digitale, einheitliche und fristgerechte Regelungen, die den Einsatz tierversuchsfreier Methoden stärken und die bestehenden Schutzstandards erhalten.

Stellungnahme der Regierung

Die Regierungsvertreter bestätigten weder die Einführung eines eigenen Tierversuchsgesetzes noch dessen Ablehnung. Englhardt‑Kopf sah Spielraum für Anpassungen in der AVV und betonte die Notwendigkeit, ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der EU zu vermeiden.

Finanzielle Unterstützung für Alternativmethoden

Hauer verwies auf 240 Millionen Euro, die seit 1980 für die Förderung von Alternativmethoden zu Tierversuchen bereitgestellt wurden, wodurch Deutschland eine führende Rolle in Europa einnehme. Dennoch sei in bestimmten Fällen, etwa bei der Risikobewertung neuer Arzneimittel, weiterhin auf Tierversuche zurückzugreifen.

Ausblick

Die Bundesregierung plant, unter federführender Leitung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele umzusetzen und dabei klare, europarechtskonforme und praxistaugliche Regelungen zu schaffen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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