Deutschland: Petitionsausschuss lehnt generelles Verbot von Tierbörsen ab
In einer Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages am 7. Oktober 2026 wurde die Forderung nach einem generellen Verbot von Tierbörsen für den Handel mit Haus- und Kleintieren mehrheitlich abgelehnt.
Hintergrund der Petition
Eine öffentliche Petition hatte die Abschaffung von Veranstaltungen gefordert, bei denen Privatpersonen Tiere feilbieten oder tauschen, weil wiederholt Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beobachtet worden seien.
Rechtlicher Rahmen
Der Ausschuss verwies darauf, dass für die Organisation und Durchführung von Tierbörsen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes gelten und dass das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Leitlinien zur tierschutzgerechten Ausrichtung solcher Veranstaltungen herausgegeben hat.
Beurteilung des Ausschusses
Nach Ansicht des Ausschusses stehen die bestehenden tierschutzrechtlichen Vorschriften zur Verfügung, um die Schutzinteressen der Tiere zu gewährleisten. Ein generelles Verbot halte der Ausschuss für unverhältnismäßig, da die Leitlinien bereits eine Orientierung für Veranstalter und Behörden bieten.
Politische Positionen
Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben für die 21. Wahlperiode vereinbart, den Handel mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum sowie den anonymen Online-Handel zu verbieten, jedoch nicht die gesamte Form von Tierbörsen.
Weiteres Vorgehen
Der Ausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil das Anliegen nicht erfüllt werden konnte, und sieht keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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