Am 24. Juni 2026 hat ein Ausschuss des Deutschen Bundestages die Beschlussempfehlung beschlossen, das Petitionsverfahren zu einer Magnetschwebebahn-Verbindung zwischen europäischen Hauptstädten abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Hintergrund der Petition
Die öffentliche Petition forderte die Schaffung einer Verbindung der europäischen Hauptstädte über Magnetschienenbahnen, wobei als erste Versuchsstrecken München‑Berlin und Berlin‑Brüssel genannt wurden. Der Petent argumentierte, dass Reisegeschwindigkeiten von über 400 km/h Inlandsflüge überflüssig machen könnten und dass die Deutsche Bahn bei der Entwicklung federführend sein sollte.
Beurteilung des Ausschusses
Der Ausschuss verwies darauf, dass die einzige in Deutschland entwickelte Magnetschwebebahn, der Transrapid, seit den 1970er‑Jahren entwickelt, jedoch bislang keine kommerzielle Anwendung gefunden habe. Frühere Projekte zur Errichtung von Transrapidstrecken seien an der Wirtschaftlichkeit gescheitert, weil das System im Vergleich zur Schiene als unvorteilhaft bewertet wurde.
Technische und ökonomische Aspekte
Der Transrapid könne zwar für Betriebsgeschwindigkeiten von bis zu 500 km/h als Alternative zu Kurzstreckenflügen dienen, jedoch sei er nicht mit der bestehenden Infrastruktur kompatibel. Eine komplette Neubau‑Infrastruktur sei erforderlich, was den Bau neuer Trassen durch dicht besiedelte Gebiete erfordere und gegebenenfalls Abrisse von Gebäuden nötig mache.
Die Notwendigkeit, neue Rechte‑of‑Way zu schaffen, erhöhe die Kosten erheblich und stelle ein erhebliches Planungsrisiko dar. Ohne die Möglichkeit, vorhandene Eisenbahnstrecken zu nutzen, sei die Realisierung einer flächendeckenden Magnetschwebebahn‑Verbindung kaum wirtschaftlich.
Ausblick
Der Ausschuss erkennt zwar das Potenzial hoher Geschwindigkeiten, sieht jedoch die genannten Nachteile als überwiegend an. Deshalb empfiehlt er dem Bundestag, das Petitionsverfahren zu schließen, weil das Anliegen nicht umgesetzt werden kann.
Die Debatte spiegelt eine breitere Auseinandersetzung über Zukunftstechnologien im Verkehrssektor wider, wobei weitere Initiativen zur Elektrifizierung und zu Hochgeschwindigkeitszügen weiterhin geprüft werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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