Im Jahr 2024 haben 35,6 % der Pflegetrainees (13.701) einen Vertiefungseinsatz mit Wahlrecht in der Altenpflege absolviert, während 3,3 % (1.275) diesen in der Gesundheits‑ und Kinderkrankenpflege wählten. Diese Angaben ergeben sich aus dem Bericht nach § 62 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, der in einer Unterrichtung der Bundesregierung vorliegt.

Zentrale Zahlen

Der Bericht zeigt, dass von den 13.701 Pflegetrainees mit Vertiefung in der Altenpflege 83 das Wahlrecht ausübten und einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege erlangten – das entspricht rund 0,6 % der betreffenden Pflegetrainees und 0,2 % aller Absolventen. Im Bereich Gesundheits‑ und Kinderkrankenpflege nutzten 324 von 1.275 Pflegetrainees das Wahlrecht, was etwa 25 % der jeweiligen Gruppe und 0,8 % aller Absolventen ausmacht.

Hintergrund des Pflegeberufegesetzes

Das Pflegeberufegesetz, das 2017 verkündet und schrittweise in Kraft trat, etablierte die dreijährige generalistische Ausbildung zum Abschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Während der ersten beiden Ausbildungsjahre erhalten alle Pflegetrainee eine gemeinsame Grundausbildung, bevor sie im dritten Jahr einen Vertiefungsbereich wählen können.

Optionale Abschlüsse

Pflegetrainee, die im letzten Ausbildungsdrittel einen Schwerpunkt auf die Pflege älterer Menschen oder die Versorgung von Kindern und Jugendlichen legen, können entscheiden, ob sie statt des generalistischen Abschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder in der Gesundheits‑ und Kinderkrankenpflege erwerben möchten. Die Möglichkeit zur Wahl hängt sowohl von der Entscheidung des Pflegetrainees als auch vom Angebot des jeweiligen Trägers der praktischen Ausbildung und der Pflegeschule ab.

Ergebnisse im Bereich Altenpflege

Die 83 Pflegetrainee, die den gesonderten Abschluss in der Altenpflege erlangten, repräsentieren einen kleinen Anteil der gesamten Absolventenzahl. Trotz des relativ hohen Anteil von Pflegetrainees, die den Vertiefungseinsatz in der Altenpflege wählten, wird das Wahlrecht nur von einem Bruchteil tatsächlich genutzt.

Ergebnisse im Bereich Gesundheits‑ und Kinderkrankenpflege

Im Vergleich dazu ist die Inanspruchnahme des Wahlrechts in der Gesundheits‑ und Kinderkrankenpflege deutlich höher. Ein Viertel der Pflegetrainee mit diesem Vertiefungseinsatz nutzte das Wahlrecht, was auf ein stärkeres Interesse oder ein besseres Angebot in diesem Bereich hindeuten könnte.

Gesamtüberblick

Insgesamt haben 38.295 Pflegetrainee den generalistischen Abschluss erworben, was rund 99 % aller Absolventen ausmacht. Die Daten verdeutlichen, dass das Wahlrecht zwar existiert, aber nur von einem kleinen Teil der Pflegetrainee in Anspruch genommen wird.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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