Deutschland: Plasmaspenden steigen, Vollblutspenden leicht rückläufig
Am 5. August 2026 teilte die Bundesregierung mit, dass die Zahl der Plasmaspenden seit 2020 deutlich zugenommen hat, während die Vollblutspenden leicht zurückgegangen sind. Die Angaben stammen aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.
Entwicklung der Plasmaspenden
Nach den veröffentlichten Zahlen beliefen sich die Plasma‑Apherese‑Spenden im Jahr 2020 auf 2,45 Millionen und erreichten 2025 insgesamt 3,66 Millionen. Das entspricht einem Zuwachs von 49 Prozent gegenüber dem Ausgangsjahr.
Entwicklung der Vollblutspenden
Im gleichen Zeitraum verzeichnete die Vollblutspende einen leichten Rückgang von 3,7 Millionen auf 3,6 Millionen Spenden. Die Schwankungen wurden als geringfügig beschrieben.
Rückgang bei Neuspenden
Die Bundesregierung führt den Rückgang der Vollblutspenden auf einen Rückgang der Neuspenden um 20 Prozent zurück, wobei besonders junge Menschen weniger häufig neu spenden. Die genauen Ursachen dafür sind bislang nicht geklärt.
Motivation zur Spende
Eine repräsentative Befragung des Robert‑Koch‑Instituts aus dem Jahr 2025 ergab, dass neben dem Wunsch, etwas Gutes zu tun, die Motivation durch Freunde und Familie zu den stärksten Anreizen für eine Spende zählt.
Hindernisse für Spender
Als Hauptgründe für das Ausbleiben einer Spende wurden Zeitmangel und gesundheitliche Gründe genannt. Diese Hindernisse gelten für die gesamte Befragtenpopulation.
Altersabhängige Unterschiede
Die Studie zeigte zudem, dass sowohl die Beweggründe als auch die Hindernisse je nach Altersgruppe variieren, wobei jüngere Personen häufiger von Zeitmangel betroffen sind.
Hintergrund der Daten
Die Zahlen wurden in einer schriftlichen Antwort (Dokument 21/7433) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Dokument 21/7151) der Grünen‑Fraktion veröffentlicht. Weitere Informationen finden sich in den offiziellen Pressemitteilungen des Deutschen Bundestages.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung