Präsident der USA verbietet Dividenden und Aktienrückkäufe bei Rüstungsunternehmen bei Leistungsdefiziten
Zweck und Zielsetzung
Der Präsident der Vereinigten Staaten hat per Präsidialverfügung angeordnet, dass alle Rüstungsunternehmen, die im Rahmen von Regierungsaufträgen unter den geforderten Leistungsstandards bleiben, ab sofort weder Dividenden auszahlen noch Aktien zurückkaufen dürfen, solange sie nicht die geforderte Produktqualität, Lieferzeit und Kostenkontrolle erreichen. Ziel sei es, die militärischen Fähigkeiten der Vereinigten Staaten zu sichern und die Produktionskapazität zu erhöhen.
Überprüfung von Auftragnehmern
Der Sekretär des Kriegsministeriums soll innerhalb von 30 Tagen eine Liste von Auftragnehmern erstellen, die bei kritischen Waffen, Lieferungen oder Ausrüstungen hinter den vertraglichen Vorgaben zurückbleiben. Betroffene Unternehmen erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über die festgestellten Mängel und erhalten eine Frist von 15 Tagen, um einen vom Vorstand genehmigten Sanierungsplan vorzulegen.
Durchsetzung und Sanktionen
Erweist sich der Sanierungsplan als unzureichend oder lässt sich keine Einigung erzielen, kann das Kriegsministerium sofortige Maßnahmen ergreifen, darunter die Anwendung des Defense Production Act, vertragliche Durchsetzungsmittel nach den Federal Acquisition Regulations sowie mögliche Vertragsstrafen. Finanzielle Lage und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens werden dabei berücksichtigt.
Anforderungen an zukünftige Verträge
Alle neuen oder erneuerten Verträge mit Rüstungsunternehmen müssen Klauseln enthalten, die sowohl Aktienrückkäufe als auch Dividenden während Phasen von Unterperformance, Nicht‑Compliance oder unzureichender Produktionsgeschwindigkeit untersagen. Zudem sollen Bonuszahlungen der Führungskräfte an die termingerechte Lieferung und Produktionssteigerung gekoppelt werden; Grundgehälter dürfen nur inflationsbedingt angepasst werden.
Koordination und weitere Maßnahmen
Der Sekretär wird in Abstimmung mit dem Außen- und Wirtschaftsminister prüfen, ob laufende Exportförderungen oder neue Verkaufsangebote für identifizierte Unternehmen eingestellt werden. Gleichzeitig soll der Vorsitzende der Securities and Exchange Commission prüfen, ob die Regelungen zu Aktienrückkäufen (Rule 10b‑18) für betroffene Unternehmen angepasst werden.
Rechtliche Hinweise
Die Verfügung berührt nicht die durch Gesetz gewährte Autorität von Behörden und lässt die Budget- und Verwaltungsfunktionen des Office of Management and Budget unberührt. Sie ist abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und begründet keine durchsetzbaren Rechte gegenüber der Regierung oder Dritten. Dieser Bericht basiert auf Informationen von White House, lizenziert unter Public Domain (U.S. Government Work).
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