Der Präsident der Vereinigten Staaten hat per Verordnung die Anwendung von Zöllen auf Importe aus der Russischen Föderation deutlich erhöht und gleichzeitig mehrere im Graham‑Act vorgesehene Sanktionen und Beschränkungen für bestimmte Personen und Unternehmen ausgesetzt. Die Maßnahme erfolgt nach Vorlage einer schriftlichen Zertifizierung beim Kongress, in der der Präsident erklärt, dass die Aussetzung im nationalen Interesse der USA liege.
Hintergrund des Graham‑Acts
Der Lindsey‑O‑Graham‑Sanctioning‑Russia‑and‑Iran‑Act, am 18. September 2026 vom Präsidenten unterzeichnet, sieht vor, dass Sanktionen, Beschränkungen und Zölle gegen ausländische Personen, Unternehmen und gegen Waren aus der Russischen Föderation sowie aus anderen Ländern verhängt werden können.
Erhöhte Zollsätze
Gemäß Abschnitt 2 der Verordnung wird der Zollsatz auf alle Waren aus der Russischen Föderation um 500 % ad valorem angehoben. Zusätzlich wird ein Zuschlag von 100 % ad valorem auf Waren von den fünf größten Importeuren von Rohöl und Erdgas aus Russland erhoben, sofern diese Länder nach dem 18. Oktober 2026 neue Käufe tätigen. Ein weiterer Zuschlag von 100 % wird auf Waren von den fünf führenden Förderern von russischen Ölsanktionsevasionen angewendet.
Überwachung und Berichterstattung
Der Handelsvertreter, in Absprache mit den Staatssekretären des Außenministeriums, des Finanzministeriums, des Energieministeriums und weiteren hochrangigen Beamten, soll die Entwicklungen bei Importen von russischem Rohöl und Erdgas sowie die Aktivitäten von Ländern, die Sanktionsevasionen unterstützen, kontinuierlich beobachten und dem Präsidenten regelmäßig Bericht erstatten.
Ausnahmeregelungen (Waiver)
Der Präsident hat gemäß Abschnitt 4 mehrere Waiver erteilt, die die Anwendung von Zöllen aus den Abschnitten 112 und 113 des Graham‑Acts sowie diverse Sanktionen und Beschränkungen aus den Abschnitten 102 (a‑e), 103‑111 und 117 aussetzen. Jeder Waiver wurde dem Kongress mit einer Zertifizierung vorgelegt, die das nationale Interesse begründet.
Delegation von Befugnissen
Die Verordnung überträgt die Durchführung verschiedener Bestimmungen des Graham‑Acts auf die jeweiligen Ministerien: Der Staatssekretär des Außenministeriums und der des Finanzministeriums erhalten Zuständigkeiten für mehrere Sanktionsteile, während der Handelsvertreter für die Umsetzung der Zollsätze verantwortlich ist. Weitere Aufgaben werden an den Staatssekretär des Energieministeriums und an das Handelsministerium delegiert.
Geltungsdauer und weitere Schritte
Die erteilten Waiver bleiben in Kraft, bis der Präsident oder der Außenminister in Abstimmung mit dem Finanzminister und dem Handelsvertreter entscheiden, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind. Der Präsident behält sich das Recht vor, die Zollsätze und Sanktionen nach Bedarf anzupassen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von The White House, lizenziert unter Public Domain (U.S. Government Work).
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