Am 11. Juni 2026 hat PrĂ€sident Donald J. Trump per Proklamation den Zugang zu weiten Teilen der pazifischen GewĂ€sser, die zu den Marine National Monuments gehören, fĂŒr die kommerzielle Fischerei wiederhergestellt. Die MaĂnahme soll wirtschaftliche Chancen fördern und gleichzeitig die Bewirtschaftung der marinen Ressourcen sicherstellen.
Hintergrund
Die betroffenen Monumente wurden in den Jahren 2006, 2009 und 2016 per AntiquitiesâAct von den VorgĂ€ngern PrĂ€sident Bush und PrĂ€sident Obama als Schutzgebiete ausgewiesen und mit Fangverboten belegt. Die Proklamation 8031, 8335, 8337 und 9478 regelten den Ausschluss der kommerziellen Fischerei.
Rechtliche Grundlagen
Der PrĂ€sident beruft sich auf das AntiquitiesâAct (54âŻU.S.C.âŻ320301) sowie auf das MagnusonâStevens Fishery Conservation and Management Act (16âŻU.S.C.âŻ1801âŻetâŻseq.) und weitere Bundesgesetze, darunter das Endangered Species Act, das Marine Mammal Protection Act und das Clean Water Act. Diese Rechtsgrundlagen sollen laut Proklamation ausreichende Schutzmechanismen fĂŒr die historischen und wissenschaftlichen Objekte in den Monumenten bieten.
Betroffene Gebiete
Die Aufhebung gilt fĂŒr das Islands Unit des Mariana Trench Marine National Monument, fĂŒr die MauâZone und die HoâomaluâZone sowie fĂŒr GewĂ€sser innerhalb von 50 Seemeilen im PapahÄnaumokuÄkea Marine National Monument und fĂŒr GewĂ€sser zwischen 12 und 50 Seemeilen um Rose Atoll. In diesen Bereichen dĂŒrfen kĂŒnftig USâregistrierte Schiffe kommerziell fischen; auslĂ€ndische Schiffe können nur mit Genehmigung zur Beförderung von Fisch aus USâFischereien eingesetzt werden.
UnverÀnderte BeschrÀnkungen
Die bestehenden BeschrĂ€nkungen innerhalb von 50 Seemeilen um die zentralen Positionen der Northwestern Hawaiian Islands sowie innerhalb von 12 Seemeilen um Rose Atoll bleiben bestehen und können nur durch die ĂŒblichen gesetzlichen und regulatorischen Verfahren angepasst werden.
Umsetzung
Der Handelsminister wird angewiesen, widersprĂŒchliche Regelungen zu Ă€ndern oder aufzuheben und gleichzeitig zu prĂŒfen, ob bestehende Durchsetzungsbefugnisse interimistisch genutzt werden können, um die Ziele der Proklamation zu unterstĂŒtzen.
Rechtliche Wirksamkeit
Die Proklamation enthĂ€lt eine Klausel, wonach die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die GĂŒltigkeit des ĂŒbrigen Textes nicht berĂŒhrt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von The White House, lizenziert unter Public Domain (U.S. Government Work).
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