Zielsetzung des Erlasses
Der Präsident hat per Exekutivverfügung festgelegt, dass künftig Festpreisverträge mit leistungsbezogenen Komponenten als Standard‑Beschaffungsinstrument für Bundesbehörden gelten sollen. Damit soll die Vorhersagbarkeit von Ausgaben erhöht, die Verantwortung der Vertragspartner gestärkt und die Rendite für Steuerzahler verbessert werden.
Hintergrund der Maßnahme
Eine Analyse der Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 ergab, dass rund 120 Milliarden US‑Dollar für kostenrückerstattende Beratungsverträge aufgewendet wurden. Solche Verträge bieten wenig Anreiz zur Kosteneinsparung und bergen ein hohes Risiko von Überschreitungen, weil die Behörde die angefallenen Kosten erstattet.
Unterschiede zwischen Vertragsarten
Festpreisverträge definieren klare Ergebnisse und Lieferfristen zu einem festen Betrag, wobei die Gewinnspanne häufig an die Erfüllung von Leistungskennzahlen gekoppelt ist. Im Gegensatz dazu erstattet das kostenrückerstattende Modell sämtliche zulässigen Aufwendungen und fügt zusätzlich eine Gewinnmarge hinzu, ohne dass die Kostenentwicklung zwingend kontrolliert wird.
Vorgaben für den Einsatz von Nicht‑Festpreisverträgen
Behörden dürfen nicht‑Festpreisverträge nur dann nutzen, wenn sie schriftlich vom Beschaffungsbeauftragten begründet und vom Behördenvorsteher genehmigt werden. Genehmigungen sind ab einer Vertragswertgrenze von 10 Millionen US‑Dollar (für die meisten Behörden) bzw. höheren Schwellen für das Verteidigungsministerium (100 Millionen), die NASA (35 Millionen) und das Heimatschutzministerium (25 Millionen) erforderlich.
Umsetzung und Überprüfung
Innerhalb von 90 Tagen müssen die Vorstände der Behörden ihre zehn größten nicht‑Festpreisverträge prüfen und, soweit praktikabel, auf Festpreis umstellen. Ausgenommen sind Verträge für Forschung und Entwicklung, Vorproduktionsphasen großer Systeme sowie Notfall- und Katastrophenmaßnahmen.
Berichtspflichten
Alle Behörden sind verpflichtet, halbjährlich dem Direktor des Office of Management and Budget (OMB) die Anzahl, den Wert und die schriftlichen Begründungen für genehmigte Nicht‑Festpreisverträge zu melden. Der erste Bericht ist spätestens 90 Tage nach Inkrafttreten zu übermitteln.
Weiterführende Maßnahmen
Der Direktor des OMB soll innerhalb von 45 Tagen Leitlinien zur einheitlichen Anwendung des Erlasses herausgeben. Der Administrator für Bundesbeschaffungspolitik hat 120 Tage, um Änderungen des Federal Acquisition Regulation vorzuschlagen und ein Schulungsprogramm für Beschaffungsmitarbeiter zu entwickeln, das den Umgang mit Festpreisverträgen vermittelt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Erlass bleibt gültig, soweit er mit geltendem Recht vereinbar ist, und enthält eine salvatorische Klausel, die die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bei Unwirksamkeit einzelner Teile sicherstellt.Dieser Bericht basiert auf Informationen von White House, lizenziert unter Public Domain (U.S. Government Work).
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