Gesetzentwurf schafft neue Haftungsgrundlage
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung modernisiert das Produkthaftungsrecht, indem er Software und Künstliche Intelligenz künftig in die Haftungsregelungen einbezieht. Der Bundestag hat dem Entwurf bereits zugestimmt, sodass die gesetzlichen Änderungen in Kürze in Kraft treten sollen.
Digitale Produkte erfordern neue Regelungen
Durch die fortschreitende Digitalisierung werden Produkte zunehmend vernetzt und enthalten komplexe Softwarekomponenten. Gleichzeitig finden vermehrt Wiederaufbereitungen statt, wodurch herkömmliche Haftungsmodelle an ihre Grenzen stoßen. Die Bundesregierung passt das Recht daher an die Realität globaler Wertschöpfungsketten an.
Erweiterung des Produktbegriffs
Software wird nun nicht mehr nur als Hilfsmittel, sondern als eigenständiges Produkt definiert. Ebenso wird Künstliche Intelligenz in die Haftungsbetrachtung aufgenommen. Damit können Schäden, die durch fehlerhafte Algorithmen entstehen, künftig klarer zugeordnet werden.
Verantwortung entlang der Lieferkette
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Akteure, die ein Produkt nach dem Inverkehrbringen wesentlich verändern – etwa durch Wiederaufbereitung – ebenso haften wie der ursprüngliche Hersteller. Zusätzlich können Importeure und Lieferanten unter bestimmten Voraussetzungen in die Haftung einbezogen werden, um die Durchsetzung von Ansprüchen für Verbraucher zu erleichtern.
Beweisrechtliche Erleichterungen
Um Geschädigten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern, werden beweisrechtliche Hürden gesenkt. Gleichzeitig bleibt der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewahrt, sodass Unternehmen ihre vertraulichen Informationen nicht ungeschützt preisgeben müssen.
Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher
Durch die Modernisierung soll einerseits die Rechtssicherheit für Unternehmen steigen, weil klare Haftungsregeln gelten. Andererseits wird das Schutzniveau für Verbraucher erhöht, insbesondere bei digital vernetzten Produkten und in der Kreislaufwirtschaft.
Parlamentarische Anpassungen und nächste Schritte
Im parlamentarischen Verfahren wurden Änderungen zur Offenlegung von Beweismitteln und zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs im Kontext der EU‑Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren beschlossen. Die Bundesregierung wird die Umsetzung des Gesetzentwurfs in nationales Recht weiter vorantreiben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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