Der Rat der Europäischen Union hat am 29. Juni 2026 zwei neue Staatsanwälte für das Europäische Büro des Europäischen Staatsanwalts (EPPO) ernannt. Die Entscheidung wurde in Brüssel bekannt gegeben und betrifft die Mitgliedstaaten Frankreich und Malta.
Ernennung der Staatsanwälte
Die beiden neu bestellten Staatsanwälte übernehmen die Aufsicht über die Ermittlungen in ihren jeweiligen Mitgliedstaaten. Durch die Ergänzung des Kollegiums soll die personelle Ausstattung des EPPO weiter gestärkt werden.
Aufgaben des EPPO
Das EPPO ist befugt, Straftaten von erheblicher grenzüberschreitender Bedeutung zu untersuchen und zu verfolgen. Gemeinsam mit dem Europäischen Chefankläger bildet es das EPPO-College, das die strategische Leitung der Behörde übernimmt.
Verfahren der Ernennung
Die Ernennung erfolgte gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nach Konsultation des Europäischen Chefanklägers. Der Rat bestätigte die Kandidaten nach eingehender Prüfung ihrer Qualifikationen.
Bedeutung fĂĽr die Strafverfolgung
Durch die Erweiterung des Kollegiums soll die Fähigkeit des EPPO, grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität wirksam zu bekämpfen, weiter verbessert werden. Experten erwarten, dass die zusätzlichen Ressourcen die Effizienz der Ermittlungen steigern.
Quellenangabe
Die Informationen stammen aus einer Pressemitteilung des Rates, veröffentlicht am 29. Juni 2026.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Rat der Europäischen Union, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
Ende der Uebertragung