EU: Position zu vereinfachten Transparenzregeln für nachhaltige Finanzprodukte
Am 24. Juni 2026 hat der Rat der Europäischen Union seine Verhandlungsposition zur Überarbeitung der Sustainable‑Finance‑Disclosure‑Regulation (SFDR) vorgestellt. Ziel der neuen Ausrichtung ist die Vereinfachung der bestehenden Transparenzvorschriften, um sowohl den Finanzsektor als auch die Anleger zu entlasten.
Hintergrund der Regelungsüberprüfung
Die SFDR, die seit 2021 in Kraft ist, verpflichtet Finanzakteure, detaillierte Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Produkte offenzulegen. In den vergangenen Jahren seien die Berichtspflichten komplex und kostenintensiv geworden, so die Einschätzung des Rates.
Zentrale Änderungen des Verhandlungsstandes
Der Rat schlägt vor, die Offenlegungspflichten zu bündeln und standardisierte Berichtsvorlagen einzuführen. Außerdem soll die Schwelle für die Klassifizierung von Produkten als nachhaltig angehoben werden, wodurch weniger Produkte unter die strengsten Anforderungen fallen.
Erwartete Auswirkungen für Finanzakteure
Nach Angaben der Europäischen Kommission könnten die Anpassungen den administrativen Aufwand um bis zu 15 % reduzieren. Finanzinstitute würden dadurch mehr Ressourcen für die Entwicklung neuer nachhaltiger Produkte aufwenden können.
Reaktionen von Marktteilnehmern
Einige Banken und Vermögensverwalter begrüßten die geplanten Erleichterungen, während Umwelt‑NGOs betonten, dass die Transparenz nicht verwässert werden dürfe. Die Diskussionen sollen im Herbst im Europäischen Parlament weitergeführt werden.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsprozess
Der Rat wird seine Position im Rat der EU‑Staaten weiter abstimmen und anschließend dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorlegen. Der Zeitplan sieht eine endgültige Verabschiedung bis Ende 2027 vor.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Rat der Europäischen Union, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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