Am 19. Oktober 2026 hat der Rat der Europäischen Union einen Beschluss verabschiedet, der einen personenzentrierten, wohnungsorientierten Ansatz zur Verhinderung von Wohnungsausschluss und Obdachlosigkeit in der Union festlegt.
Zielsetzung des Beschlusses
Der Beschluss soll frühzeitige Interventionen stärken, den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum verbessern und individuelle Unterstützungsmaßnahmen koordinieren, um das Risiko von Wohnungsausschluss zu reduzieren.
Wesentliche Handlungsfelder
Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören die Förderung von Sozialwohnungen, die Stärkung von Präventionsprogrammen, die Verbesserung von Dateninstrumenten zur Früherkennung von Wohnungsrisiken sowie die Unterstützung von lokalen Behörden bei der Umsetzung von Schutzstrategien.
Aussagen von Verantwortlichen
Der Präsident des Rates erklärte, dass ein personenzentrierter Ansatz notwendig sei, um den vielfältigen Ursachen von Wohnungsausschluss wirksam zu begegnen, und betonte die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und lokalen Akteuren.
Umsetzung und Monitoring
Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne zu entwickeln, die regelmäßig an die Kommission gemeldet und von ihr evaluiert werden. Die Kommission soll zudem Leitlinien bereitstellen, um die Vergleichbarkeit von Maßnahmen zu gewährleisten.
Erwartete Auswirkungen
Nach Angaben des Rates wird die Umsetzung des Ansatzes dazu beitragen, die Zahl der von Wohnungsausschluss betroffenen Personen langfristig zu senken und die soziale Integration zu stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Rat der Europäischen Union, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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