Am 10. Juli 2026 hat der Rat der Europäischen Union ein übermäßiges Defizitverfahren gegen Bulgarien eingeleitet, das Ziel sei die Reduzierung des strukturellen Defizits bis zum Jahr 2029.
Hintergrund des Stabilitäts- und Wachstumspakts
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt legt fest, dass Mitgliedstaaten ein strukturelles Defizit von maximal 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten dürfen. Überschreitungen gelten als Verstoß gegen die Haushaltsregeln der Union.
Verfahren und Vorgaben
Der Rat fordert Bulgarien auf, einen Korrekturplan vorzulegen, der konkrete Maßnahmen zur Defizitreduktion enthält. Der Plan muss bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht und von der Europäischen Kommission bewertet werden.
Zeitrahmen bis 2029
Laut dem Verfahren soll das strukturelle Defizit schrittweise gesenkt werden, sodass es 2029 die zulässige Grenze von 0,5 % erreicht. Zwischenschritte für 2027 und 2028 werden im Korrekturplan festgelegt.
Mögliche Sanktionen
Erreicht Bulgarien die Vorgaben nicht, kann der Rat finanzielle Sanktionen verhängen, die gemäß den Bestimmungen des Pakts bis zu 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts betragen können.
Erwartungen des Rates
Der Rat betont, dass die Einhaltung der Haushaltsregeln für die wirtschaftliche Stabilität der Union entscheidend sei und erwartet, dass Bulgarien die erforderlichen Reformen zügig umsetzt.
Weiteres Vorgehen
Nach PrĂĽfung des Korrekturplans wird die Kommission dem Rat Empfehlungen vorlegen. Der Rat wird dann entscheiden, ob das Verfahren fortgefĂĽhrt oder angepasst wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Rat der Europäischen Union, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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