Ein vorläufiges Abkommen zur Stärkung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wurde am 30. Juni 2026 zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament erzielt.
Der Beschluss folgt auf jahrelange Diskussionen über die Finanzierungsbasis und die operative Handlungsfähigkeit der Behörde, die für die Umsetzung von Chemikalienrecht in allen Mitgliedstaaten verantwortlich ist.
Erweiterte Finanzierungsmechanismen
Im Kern des Abkommens steht die Erhöhung des jährlichen Haushalts der ECHA um 15 %, wobei zusätzliche Mittel aus dem EU‑Programm für Chemikalienmanagement bereitgestellt werden.
Ein neu eingerichtetes Finanzierungsinstrument soll die langfristige Planung sichern und die Möglichkeit bieten, dringende Prüfungen schneller zu finanzieren.
Ausbau der regulatorischen Kompetenzen
Das Abkommen sieht vor, dass die ECHA erweiterte Befugnisse zur Bewertung von Hochrisikochemikalien erhält, einschließlich einer beschleunigten Genehmigungsprüfung.
Weiterhin wird ein stärkeres Netzwerk von nationalen Ansprechpartnern etabliert, um die Durchsetzung von Beschlüssen in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren.
Ausblick und nächste Schritte
Die vorläufige Vereinbarung muss nun von den jeweiligen Gremien des Rates und des Parlaments endgültig bestätigt werden; ein Termin hierfür ist für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.
Nach der Verabschiedung soll ein Überwachungsgremium eingerichtet werden, das die Umsetzung der neuen Finanzierungs- und Kompetenzregeln prüft und jährlich Bericht erstattet.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Rat der Europäischen Union, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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