Grundlage des Rechts
Alle Bürger haben nach dem Ersten Verfassungszusatz das Recht, Polizeibeamte und andere Strafverfolgungsbehörden aufzuzeichnen, wenn diese ihre amtlichen Aufgaben öffentlich ausüben. Dieses Recht wird von neun Bundesberufungsgerichten bestätigt, die sich auf langjährige höchstrichterliche Entscheidungen stützen.
Geltungsbereich
Das Aufzeichnungsrecht gilt sowohl für Aufnahmen durch unbeteiligte Beobachter als auch für Aufzeichnungen von eigenen Begegnungen, etwa bei Livestreams von Verkehrskontrollen. Es erstreckt sich auf öffentliche Räume sowie auf private Orte, an denen der Aufzeichner ein gesetzliches Aufenthaltsrecht hat, zum Beispiel das eigene Zuhause.
Einschränkungen
Das Recht wird nicht geschützt, wenn das Verhalten den Polizeieinsatz behindert oder die öffentliche Sicherheit gefährdet. Off‑Duty‑Beamte oder Beamte in privaten Räumen, zu denen der Aufzeichner keinen Zutritt hat, können von der Aufzeichnung ausgeschlossen werden. Ein Beispiel aus Los Angeles 2026 zeigt, dass zwei Frauen wegen Stalking verurteilt wurden, weil sie einem ICE‑Agenten bis zu dessen Wohnung folgten und die Verfolgung livestreamten.
Praktische Hinweise für Aufzeichner
Aufzeichner sollten Ruhe bewahren, einen sicheren Abstand wahren und sich bewusst sein, dass Beamte das Vorgehen als Störung interpretieren können. Es besteht das Risiko von Gegenmaßnahmen wie Festnahme, Beschlagnahmung des Geräts oder körperlicher Gewalt.
Schutz des Materials
Moderne Smartphones verschlüsseln gespeicherte Daten, solange das Gerät gesperrt und mit einer starken Passphrase geschützt ist. Das Deaktivieren von biometrischen Entsperrungen erhöht den Schutz zusätzlich. Aufzeichner können die Geräteeinstellungen prüfen, um sicherzustellen, dass die Verschlüsselung aktiviert ist.
Rechtliche Absicherung
Ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl darf die Polizei ein Mobilgerät nicht durchsuchen, selbst wenn der Aufzeichner festgenommen wird. Der Aufzeichner kann daher die Herausgabe von Aufnahmen oder das Entsperren des Geräts verweigern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Electronic Frontier Foundation, lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 (CC BY 4.0). Offene journalistische Inhalte.
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