Ab dem 1. August 2026 erhalten Kinder im Grundschulalter einen gestuften Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung, der künftig auch Angebote der Jugendarbeit in den Schulferien umfasst.
Gesetzliche Grundlagen
Das im Jahr 2021 verabschiedete Ganztagsförderungsgesetz sieht vor, dass ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung schrittweise eingeführt wird. Zunächst gilt der Anspruch für die erste Klassenstufe, anschließend wird er jährlich um eine weitere Klassenstufe erweitert, bis er im Schuljahr 2029/30 für die Klassen eins bis vier gilt.
Stufenweiser Ausbau
Der gestufte Ansatz soll sicherstellen, dass die Infrastruktur und das Personal in den Bundesländern, Kommunen und Schulen rechtzeitig ausgebaut werden können. In den vergangenen Jahren haben Bund, Länder und Kommunen bereits bedeutende Fortschritte beim Ausbau ganztägiger Angebote erzielt.
Einbindung von Jugendarbeit in Ferien
Ab dem genannten Stichtag können öffentliche oder anerkannte freie Träger von Jugendarbeit ihre Angebote in den Schulferien als Teil des Rechtsanspruchs anerkennen lassen. Damit sollen bestehende Strukturen besser genutzt und Familien verlässliche Betreuungsmöglichkeiten während der Ferien gewährleistet werden.
Ziele für Familie und Arbeitsmarkt
Qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und soll die Notwendigkeit von Teilzeitarbeit bei Eltern reduzieren. Die Maßnahme wird zudem als Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels angesehen.
Umsetzung durch Länder und Kommunen
Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung liegt bei den Ländern und Kommunen, die die Angebote planen, finanzieren und überwachen. Der Gesetzgeber betont, dass Eltern frei entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie die Angebote nutzen.
Ausblick
Mit der Erweiterung des Rechtsanspruchs und der Integration von Jugendarbeit in die Ferienbetreuung soll das Bildungssystem weiter an die Bedürfnisse von Kindern und Familien angepasst werden. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie die einzelnen Bundesländer die Vorgaben umsetzen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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