Deutschland: Reform der Lebendorganspende und digitale Dokumentation
Bedarf an Spenderorganen
In Deutschland werden jährlich über 8.000 Spenderorgane benötigt (Stand 31. Dezember 2025). Die meisten Wartenden benötigen ein Spenderniere, doch das vorhandene Angebot reicht nicht aus, um die Wartelisten zu verkleinern.
Gesetzliche Neuerungen
Am 1. Juni 2026 trat ein Gesetz zur Reform der Lebendorganspende in Kraft. Es erweitert den Kreis potenzieller Spender und Empfänger bei Lebendnierenspenden, um die Verfügbarkeit von Nieren zu erhöhen.
Neue Spendenformen
Das Gesetz schafft die Möglichkeit einer Überkreuzlebendnierenspende, bei der Nieren zwischen mehreren inkompatiblen Spenderpaaren ausgetauscht werden. Zusätzlich wird eine nicht gerichtete anonyme Nierenspende eingeführt, bei der eine Niere ohne persönliche Beziehung an einen unbekannten Empfänger gespendet wird.
Dokumentation der Entscheidung
Bürger können ihre Bereitschaft zur Organspende entweder mit einem Organspendeausweis oder durch Eintragung in das digitale Organspende‑Register festhalten. Die Dokumentation soll Angehörigen im Notfall Klarheit bieten.
Digitales Organspende‑Register
Seit März 2024 können Bürger ab 16 Jahren ihre Zustimmung online im Organspende‑Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eintragen. Die Registrierung ist kostenlos und kann jederzeit zurückgenommen werden. Für die Sicherheit ist die Onlineausweisfunktion des Personalausweises erforderlich.
Hirntod als Voraussetzung
Der Hirntod, also der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen, muss von zwei unabhängigen Ärzten diagnostiziert werden. Die Diagnose folgt klar definierten Richtlinien der Bundesärztekammer, um die Eignung für eine Organspende sicherzustellen.
Unterstützungsangebote
Bürger, die Fragen zur Organspende haben, können das kostenfreie Infotelefon des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter 0800 90 40 400 kontaktieren. Weitere Informationen stehen auf den Webseiten des Bundesgesundheitsministeriums und des BfArM zur Verfügung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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