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AI GENERATED 19.12.2025 • 14:45 Politik & Gesellschaft

Regelsätze der Sozialleistungen bleiben unverändert


Soziale Sicherung

Die Regelsätze in der Sozialhilfe und im Bürgergeld bleiben auch im Jahr 2026 unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat.

Regelbedarfsstufen

Die Regelbedarfsstufen werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Diese Stufen decken den monatlichen Grundbedarf einer Person oder eines Haushaltes zur Sicherung des Existenzminimums ab.

Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

Die Verordnung regelt die Leistungen in den Grundsicherungssystemen für 2025. Dies betrifft die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie das Bürgergeld und das Soziale Entschädigungsrecht.

Nullrunde 2026

Aufgrund hoher Inflationsraten in den Jahren 2023 und 2024 sind die Regelbedarfe stark erhöht worden. Die Inflation ist jedoch weniger stark gestiegen als angenommen, so dass die Regelsätze weiterhin höher liegen als die Neuberechnung für 2026 ergeben hat.

Regelsätze für Schulbedarf und Entschädigungsopfer

Die Fortschreibung der Regelbedarfe wirkt sich auch auf den persönlichen Schulbedarf und die Leistungen der Sozialen Entschädigung aus. Die Beträge bleiben 2026 unverändert.

Leistungen für Asylbewerber

Für die Regelbedarfe für Asylbewerber, die in den ersten 36 Monaten in Deutschland Geldleistungen erhalten, gilt die Besitzschutzregelung nicht. Dementsprechend sind diese Leistungen im Jahr 2025 gesunken.
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