Regelsätze der Sozialleistungen bleiben unverändert
Soziale Sicherung
Die Regelsätze in der Sozialhilfe und im Bürgergeld bleiben auch im Jahr 2026 unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat.
Regelbedarfsstufen
Die Regelbedarfsstufen werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Diese Stufen decken den monatlichen Grundbedarf einer Person oder eines Haushaltes zur Sicherung des Existenzminimums ab.
Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen
Die Verordnung regelt die Leistungen in den Grundsicherungssystemen für 2025. Dies betrifft die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie das Bürgergeld und das Soziale Entschädigungsrecht.
Nullrunde 2026
Aufgrund hoher Inflationsraten in den Jahren 2023 und 2024 sind die Regelbedarfe stark erhöht worden. Die Inflation ist jedoch weniger stark gestiegen als angenommen, so dass die Regelsätze weiterhin höher liegen als die Neuberechnung für 2026 ergeben hat.
Regelsätze für Schulbedarf und Entschädigungsopfer
Die Fortschreibung der Regelbedarfe wirkt sich auch auf den persönlichen Schulbedarf und die Leistungen der Sozialen Entschädigung aus. Die Beträge bleiben 2026 unverändert.
Leistungen für Asylbewerber
Für die Regelbedarfe für Asylbewerber, die in den ersten 36 Monaten in Deutschland Geldleistungen erhalten, gilt die Besitzschutzregelung nicht. Dementsprechend sind diese Leistungen im Jahr 2025 gesunken.
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