Regelungen zum e-Learning

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Dazu gehörten Gesetzentwürfe zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1.

Finanzausgleichsgesetz

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 sieht vor, dass die Gemeinden in den Jahren 2025 bis 2029 zulasten des Bundes 13,5 Milliarden Euro mehr aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten. Dies soll Steuerausfälle der Kommunen infolge der Unternehmensteuerreform vom 14. Juli 2025 kompensieren.

Deutsche Post AG

Der Gesetzentwurf zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde ebenfalls an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Bundesregierung will das Boni- und Dividendenverbot für öffentlich gestützte Unternehmen im Bereich der Energiewirtschaft lockern.

Statistische Systematik der Wirtschaftszweige

Der Gesetzentwurf zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1 wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Die NACE ist die Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft.

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Mittelstandes sollen mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital unterstützt werden.

Doppelbesteuerungsabkommen

An den Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 mit den Niederlanden zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen.

Geldwäschebekämpfung

Der Finanzausschuss wird auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 mit der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz dieser Behörde federführend beraten.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von bundestag.de, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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