Regelungen zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung
Die Bundesregierung plant, europäische Richtlinien zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung in nationales Recht umzusetzen. Dies soll durch zwei Gesetzentwürfe erfolgen, die der Bundestag am Freitag, 19. Dezember 2025, erstmals berät.
Erster Gesetzentwurf
Der erste Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Definition terroristischer Straftaten zu präzisieren und neue Straftatbestände einzuführen. Dazu gehören das Reisen zu terroristischen Zwecken, das unter Strafe gestellt werden soll, sowie die Erweiterung der Vorschriften zur Terrorismusfinanzierung.
Der Katalog terroristischer Straftaten soll um Delikte wie gefährliche Körperverletzung und die Vorbereitung von Explosionsverbrechen ergänzt werden. Darüber hinaus soll die Versuchsstrafbarkeit für bestimmte Handlungen eingeführt werden.
Zweiter Gesetzentwurf
Der zweite Gesetzentwurf implementiert den E-Evidence-Mechanismus in die deutsche Rechtsordnung. Dieser Mechanismus soll auf die zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung krimineller Handlungen reagieren.
Das Gesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen und sorgt für eine praktikable und anwenderfreundliche Ausgestaltung der E-Evidence-spezifischen Vorschriften. Ziel ist es, die Effizienz der Strafverfolgung in Deutschland und der Europäischen Union zu steigern.
Umsetzung und Beratung
Beide Gesetzentwürfe sollen nach der ersten Beratung im Bundestag dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen der Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
