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Regierung erläutert Flugverfahren am Flughafen Berlin‑Brandenburg
AI GENERATED 10.09.2026 15:56 Recht, Staat und Institutionen

Regierung erläutert Flugverfahren am Flughafen Berlin‑Brandenburg

Kernthema Die Bundesregierung teilte mit, dass die Flugverfahren für den Flughafen Berlin‑Brandenburg (BER) im Jahr 2012 neu festgelegt wurden und kurz vor der Inbetriebnahme im Jahr 2020 einer…

Kernthema

Die Bundesregierung teilte mit, dass die Flugverfahren für den Flughafen Berlin‑Brandenburg (BER) im Jahr 2012 neu festgelegt wurden und kurz vor der Inbetriebnahme im Jahr 2020 einer Anpassung unterzogen wurden.

Hintergrund der Verfahren

Ursprünglich waren die Verfahren für den früheren Flughafen Schönefeld nicht geeignet, den durch die Planfeststellung und Genehmigung des BER vorgesehenen unabhängigen Parallelbahnbetrieb zu unterstützen, weshalb neue Verfahren entwickelt wurden.

Parlamentarische Anfrage

Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Dokument 21/7676) beantwortete die Regierung in Dokument 21/7836, dass sie die Frage, ob Flugverfahren dem Schutz von Bevölkerung und Natur dienen sollten, verneint, da die gesetzliche Vorgabe bereits ein Abwägungsgebot für Lärmschutz enthält.

Rechtliche Grundlage

Die Steuerung des Luftverkehrs mittels Einzelfreigaben folgt dem gesetzlichen Auftrag der Flugsicherung nach § 27c Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Durch die Festlegung von Flugverfahren könne der Verkehr gebündelt und damit die Lärmwirkungen reduziert werden.

Bewertung von Einzelfreigaben

Die Regierung betont, dass ein Rangverhältnis, das Einzelfreigaben gegenüber regulären Flugverfahren nachrangig macht, nicht gegeben sei; Einzelfreigaben seien lediglich eine Ausnahme und nicht die Regel.

Prüfung der Umsetzung</h

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