Deutschland: Regierungskoalition präsentiert 34‑Punkte‑Paket für Zukunft
Paket im Ăśberblick
Die Regierungskoalition hat nach der Sitzung des Koalitionsausschusses ein Paket von 34 Maßnahmen beschlossen, das die Wettbewerbsfähigkeit steigern, Bürokratie reduzieren, den Sozialstaat erhalten und Steuern senken soll. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte, dass damit das Land modernisiert und zukunftsfähig gemacht werde.
Rentenreform
Auf Basis der Empfehlungen der Alterssicherungskommission soll ein Gesetzespaket zur Rentenreform bis Ende 2026 im Bundestag beschlossen werden. Ziel ist es, die gesetzliche Rente zukunftsfest zu machen und die finanzielle Stabilität des Rentensystems zu sichern.
Steuerliche Entlastungen
Ab dem 1. Januar 2027 werden der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht. Die Gesamtheit der Entlastungen beläuft sich auf etwa zehn Milliarden Euro pro Jahr, wobei ein durchschnittlicher Haushalt mit bis zu 600 Euro jährlich entlastet werden soll.
Arbeitsmarkt
Die sachgrundlose Befristung wird künftig bis zu 48 Monate zulässig sein, um jungen Unternehmen und expandierenden Betrieben mehr Flexibilität zu geben. Zudem werden die Obergrenzen für steuerlich begünstigte Sonn‑ und Feiertagszuschläge angehoben und ein Programm zur Nachholung von Schul‑ und Ausbildungsabschlüssen für Jugendliche ohne Abschluss entwickelt. Künftig ist eine ärztliche Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag Pflicht.
Wohnungsbau
Eine neue Wohnungsbaugesellschaft soll den sozialen Wohnungsbau sowie industrielles, serielles Bauen unterstützen. Zusätzlich erhalten deutsche Banken ab dem 1. Januar 2027 erhebliche Mittel zur Finanzierung von Wohnungsbauprojekten.
BĂĽrokratieabbau
Alle überflüssigen Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen werden aufgehoben. Anträge gelten nach vier Monaten ohne Rückmeldung als genehmigt, und die Abgabe der Steuererklärung wird vereinfacht, um den Aufwand für Steuerzahler zu verringern.
Weitere Initiativen
Das Sozial‑ und Innenministerium wird bis Sommer einen Aktionsplan zur Bekämpfung von SozialleistungsÂmissbrauch erarbeiten, dessen Umsetzung bis Ende 2026 vorgesehen ist.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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