Am 15. Oktober 2026 hat das Parlament in seiner ersten Lesung über das Reserverstärkungsgesetz der Bundesregierung debattiert. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft der Reserve angesichts aktueller sicherheitspolitischer Herausforderungen.
Gesetzesinhalt
Der Entwurf sieht vor, die bisher im Soldatengesetz geregelten Dienstleistungsarten neu zu ordnen und in das Reservistengesetz zu überführen. Künftig soll neben dem unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall ausschließlich die Reservedienstleistung vorgesehen sein. Eine verpflichtende Heranziehung von Reservisten zu Übungen, die bisher nur freiwillig möglich war, soll in begrenztem Umfang auf weitere Reservedienstleistungen ausgeweitet werden. Die zulässige Dauer richtet sich nach der bereits geleisteten Dienstzeit; höhere Altersgrenzen und Kurzzeitheranziehungen sind vorgesehen. Personen, die bis zum 30. Juni 2011 ausschließlich Grundwehrdienst geleistet haben, bleiben freiwillig.
Finanzielle Auswirkungen
Zur Steigerung der Attraktivität des Reservistendienstes plant die Regierung Verbesserungen bei der Erstattung von Fahrtkosten und beim Auslandszuschlag. Private Arbeitgeber erhalten künftig höhere Erstattungen für Ersatzkräfte; Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten erhalten einen pauschalen Förderbetrag von 500 Euro, wenn ein Beschäftigter mindestens 30 Tage Wehrübung leistet. Die Bundesregierung rechnet ab 2027 mit jährlichen Mehrausgaben von rund 43,1 Millionen Euro.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Einsatzbereitschaft der Reserve zu erhöhen, fordert jedoch stärkere Berücksichtigung der zivilen Verteidigung. Er verlangt Ausnahmen für Angehörige des Polizeivollzugs, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Justizvollzugs. Zudem soll die Zustimmung von Sicherheitsbehörden für die Heranziehung ihrer Beschäftigten erforderlich sein. Weitere Forderungen betreffen die Zurückstellung aus Härtegründen, die Beteiligung von Arbeitgebern und die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung sieht bei den meisten Vorschlägen keinen Änderungsbedarf, will jedoch prüfen, ob die Ausnahmeregelungen für den Polizeivollzugsdienst angeglichen werden können. Änderungen bei der Erstattung von Bezügen während Wehrübungen werden ebenfalls geprüft. Eine generelle Zustimmungspflicht der Sicherheitsbehörden lehnt die Regierung ab und hält die vorgesehenen Möglichkeiten zur Zurückstellung und Unabkömmlichstellung für ausreichend. Die vom Bundesrat angeregte Vorhaltepauschale für Zivil- und Katastrophenschutz hält sie nicht für angezeigt.
Weiteres Verfahren
Nach einer halbstündigen Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Verteidigungsausschuss federführend ist. Dort wird nun über Details und mögliche Anpassungen beraten, bevor das Parlament erneut darüber abstimmt.
Sicherheitspolitischer Hintergrund
Im Entwurf wird auf den Operationsplan Deutschland verwiesen, der gestiegene Anforderungen an die Streitkräfte beschreibt. Die verlässliche Verfügbarkeit der Reserve wird als relevant für die nationale Sicherheit und gesellschaftliche Resilienz dargestellt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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