Deutschland: Russische Fischfänge bleiben von EU-Sanktionen ausgenommen
Das 21. Sanktionenpaket der Europäischen Union, das am 23. Juli 2026 vom Rat beschlossen wurde, enthält nach Angaben der Bundesregierung keine Beschränkungen für Fisch aus russischen Fängen, insbesondere für Alaska‑Seelachs.
Kein Fischsanctions im 21. EU‑Paket
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion betont die Bundesregierung, dass das Paket keinerlei Einfuhrverbote für russische Fischprodukte vorsieht. Gleichzeitig erklärt sie, dass sie grundsätzlich die Ausweitung von Importverboten gegen Russland unterstützt, wobei die Auswirkungen auf europäische Verbraucher und die heimische Wirtschaft berücksichtigt werden sollen.
Anteil russischer Seelachsimporte steigt
Der Anteil Russlands an den deutschen Importen von Alaska‑Seelachs habe sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Im Jahr 2020 lag er bei 15,5 Prozent, während er 2025 59,9 Prozent der Gesamtimporte von 168.487 Tonnen ausmachte – das entspricht 100.900 Tonnen.
Datenlage für 2026 unklar
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Fisch aus russischen Fängen, der in Drittländern wie China weiterverarbeitet wurde, bis 2023 nicht konsequent als russischer Fisch klassifiziert wurde. Für das Jahr 2026 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor.
Die Informationen stammen aus einer offiziellen Antwort der Bundesregierung auf die parlamentarische Anfrage und wurden vom Deutschen Bundestag veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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