Im Jahr 2024 beträgt der Anteil der Schattenwirtschaft in Deutschland laut dem 15. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung 11,1 % des Bruttoinlandsprodukts. Der Bericht liegt dem Deutschen Bundestag als Unterrichtung vor.
Entwicklung des Schattenwirtschaftsanteils
Der Anteil nicht regulärer Tätigkeiten ist seit 2021 kontinuierlich gestiegen: 2021 lag er bei 9,2 %, 2022 bei 9,7 %, 2023 bei 10,1 % und erreichte 2024 den Wert von 11,1 %.
Personelle Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Zahl der Planstellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung wuchs im genannten Zeitraum von 7 770 auf 9 477. Trotz des Personalzuwachses bleibt der Fehlbestand bei 11,1 %.
Rückgang von Arbeitgeberprüfungen
Die Anzahl der durchgeführten Arbeitgeberprüfungen sank deutlich von 48 064 im Jahr 2021 auf 25 274 im Jahr 2024.
Strafverfolgungszahlen
Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gingen von 120 345 im Jahr 2021 auf 96 813 im Jahr 2024 zurück. Die dafür verhängten Freiheitsstrafen verringerten sich von 1 624 Jahren auf 1 277 Jahre, wobei 2023 noch 987 Jahre verzeichnet wurden.
Verfahren nach Art der Tat
Im Gegenüberblick stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten von 40 462 auf 46 475. Insgesamt wurden 187 Verfahren von den zuständigen Staatsanwaltschaften im Zeitraum 2021 bis 2024 als OK‑Verfahren eingestuft (43 in 2021, 45 in 2022, 51 in 2023, 48 in 2024).
Strategische Ausrichtung der FKS
Die FKS verfolgt im Berichtszeitraum konsequent den Grundsatz „Qualität vor Quantität“ und hat damit laut Bericht Akzeptanz bei Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften gefunden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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