Ein wichtiger Schritt

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen debattiert. Der Entwurf ist laut Bundesregierung „ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräfteengpass im Gesundheitswesen entgegenzutreten“.

Details des Gesetzentwurfs

Der Entwurf beschränkt sich auf die Berufe Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Apotheker und Hebamme und wird durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen beziehungsweise in der Studien- und Prüfungsverordnung ergänzt. Mit den Änderungen werden die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Artikels 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf geschaffen.

Beschleunigung und Vereinfachung

Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Reform Bürokratiekosten in Höhe von knapp 16 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden können.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat schlägt einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vor, wie die Reihenfolge der Prüfungen. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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