Hintergrund des Gesetzes
Die SPD‑Fraktion geht von einer beschleunigten Abwicklung von Planungs‑ und Genehmigungsverfahren im Rahmen des Infrastruktur‑Zukunftsgesetzes aus. Verkehrspolitischer Sprecher Isabel Cademartori betont, dass der Natur‑ und Artenschutz dabei nicht substanziell geschwächt werde. Das Interview wurde im Vorfeld der Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ vom 27. Juni 2026 veröffentlicht.
Planungs‑ und Genehmigungsverfahren
Seit März arbeite man an dem Gesetz, wobei 135 Änderungswünsche aus dem Bundesrat sowie zahlreiche Stellungnahmen aus Verbandsanhörungen eingearbeitet wurden. Cademartori verweist auf langwierige Beispiele wie Stuttgart 21, die Rheintalbahn in Baden‑Württemberg und den Streckenausbau Frankfurt‑Mannheim, die sich über Jahre hinziehen.
Überragendes öffentliches Interesse
Das Gesetz soll bei Konflikten zwischen verschiedenen Flächennutzungen das „überragende öffentliche Interesse“ der Verkehrsinfrastruktur hervorheben. In solchen Fällen würde das Projekt vorrangig behandelt und andere Belange, etwa landwirtschaftliche Nutzung, würden nachrangig berücksichtigt.
NatĂĽrliche Infrastruktur und Ausgleich
Parallel zum Infrastruktur‑Zukunftsgesetz wird das Natürliche‑Infrastruktur‑Gesetz diskutiert. Ziel sei, besonders schutzwürdige Naturflächen mit einer Sonderstellung zu versehen und künftig einen Ausgleichsfonds zu etablieren, aus dem ökologische Wiederaufwertungen finanziert werden.
Reaktionen der Opposition
Oppositionsparteien planen eine Verfassungsbeschwerde. Die AfD kritisiert die mögliche Entwertung der Einzelfallabwägung, während Linke und Grüne Bedenken hinsichtlich Umwelt‑ und Beteiligungsrechten äußern. Cademartori sieht darin das legitime Recht der Opposition, Gesetze rechtlich prüfen zu lassen.
Ausblick
Die SPD betont, dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden soll. Trotz der Kritik gehe man von keinem Zeitverlust durch die Verknüpfung mit dem Natürlichen‑Infrastruktur‑Gesetz aus, und man sei zuversichtlich, dass die Regelungen Bestand haben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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