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Sportausschuss stimmt überarbeitetes Sportfördergesetz zu
AI GENERATED 08.07.2026 19:50 Recht, Staat und Institutionen

Sportausschuss stimmt überarbeitetes Sportfördergesetz zu

Deutschland: Sportausschuss stimmt ĂĽberarbeitetes Sportfördergesetz zu Stimmverteilung im Ausschuss Der Sportausschuss des Bundestags hat am Mittwoch das ĂĽberarbeitete Sportfördergesetz der Bundesregierung verabschiedet. Die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und…

Deutschland: Sportausschuss stimmt überarbeitetes Sportfördergesetz zu

Stimmverteilung im Ausschuss

Der Sportausschuss des Bundestags hat am Mittwoch das überarbeitete Sportfördergesetz der Bundesregierung verabschiedet. Die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten mit Ja, während die Linksfraktion den Entwurf ablehnte.

Struktur des Stiftungsrats der Spitzensport‑Agentur

Durch den Änderungsantrag erhalten der Stiftungsrat der zu gründenden Spitzensport‑Agentur zehn Mitglieder statt der ursprünglich geplanten neun. Die Unions‑ und SPD‑Fraktionen sehen zehn Sitze vor, wobei der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) nun vier Vertreter entsenden kann, wovon einer der Athletkommission des DOSB angehören muss. Der Bundestag bleibt mit drei Vertretern vertreten, das Bundeskanzleramt reduziert seine Vertretung auf ein Mitglied, ebenso das Bundesfinanzministerium. Der zehnte Platz bleibt den Ländern vorbehalten. Der Vorsitz im Stiftungsrat wird weiterhin vom Mitglied des Stiftungsrats übernommen, das dem Bundeskanzleramt angehört.

Vorstand und Entscheidungsbefugnisse

Der zweiköpfige hauptamtliche Vorstand der Spitzensport‑Agentur wird mit zwei Dritteln der Stimmen seiner gesetzlichen Mitglieder gewählt. Die Wahl gilt nur dann als wirksam, wenn der Vorsitzende des Stiftungsrats seine Stimme abgibt. Der Vorstand ist laut Gesetzentwurf verpflichtet, Förderentscheidungen eigenverantwortlich, nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu treffen.

Safe‑Sport‑Code und Autonomie des Sports

Der Gesetzentwurf verankert die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports und sieht die freiwillige Mitgliedschaft der Verbände im Zentrum für Safe Sport vor. Eine spätere Evaluation soll prüfen, ob eine gesetzliche Verpflichtung notwendig wird. Der vom DOSB bereitgestellte Safe‑Sport‑Code wird ab dem 1. Januar 2029 als Fördervoraussetzung gelten.

Parlamentarische Reaktionen

CSU‑Abgeordneter Stephan Mayer bewertete den Entwurf als sehr gut und betonte, dass nun Rahmenbedingungen für zukünftige Spitzensporterfolge geschaffen seien. SPD‑Abgeordnete Bettina Lugk hob die verbindliche Einführung des Safe‑Sport‑Codes hervor und betonte die Notwendigkeit einer Athletvertretung im Stiftungsrat. AfD‑Abgeordneter Jörn König sah das Gesetz nur als Anfang und forderte zwei Athleten im Stiftungsrat, kritisierte jedoch die gleichzeitige Vertretung des DOSB als Zuwendungsempfänger. Grünen‑Abgeordnete Tina Winklmann begrüßte das Gesetz trotz eines schnellen Verfahrens, während Linken‑Abgeordneter Christian Görke die unklare Finanzierung kritisierte und eine langfristige Finanzierungszusage forderte.

Weitere Anträge im Ausschuss

Zusätzlich zu dem Sportfördergesetz wurden mehrere Oppositionsanträge zur Abstimmung gestellt. Der Antrag der AfD zur Stärkung der dualen Karriere von Spitzensportlern, ein Reformantrag der Linksfraktion sowie zwei Anträge der Grünen zu Transparenz und Mutterschutz für Spitzensportler erhielten keine Mehrheit und wurden abgelehnt.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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