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Standardisiertes Verfahren zum Vogelschutz bei Windenergieanlagen vorgestellt
AI GENERATED 02.07.2026 15:35 Umwelt, Energie und Ressourcen

Standardisiertes Verfahren zum Vogelschutz bei Windenergieanlagen vorgestellt

KerninformationDie Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion ein standardisiertes Berechnungsverfahren zur Bewertung des Kollisionsrisikos von Brutvögeln an Windenergieanlagen vorgestellt. Das Verfahren soll zunächst…

Kerninformation

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion ein standardisiertes Berechnungsverfahren zur Bewertung des Kollisionsrisikos von Brutvögeln an Windenergieanlagen vorgestellt. Das Verfahren soll zunächst für den Rotmilan eingeführt werden und basiert auf einer probabilistischen Analyse, die das Raumnutzungsverhalten mit einem Kollisionsrisikomodell kombiniert.

Hintergrund der Anfrage

Die AfD‑Fraktion stellte im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Frage nach einem einheitlichen Bewertungsinstrument für den Vogelschutz an Windkraftanlagen. Die Bundesregierung prüfte daraufhin einen Vorschlag aus einer Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau, dessen Ergebnis in der vorliegenden Antwort zusammengefasst wird.

Methodik des neuen Verfahrens

Die probabilistische Analyse berücksichtigt neben den Habitatpräferenzen des Rotmilans weitere Einflussgrößen wie die Tagesphänologie, das Flug‑ und Ausweichverhalten sowie technische Parameter der Windenergieanlage. Eine Signifikanzschwelle für das Kollisionsrisiko wurde weitgehend definiert, sodass das Modell konkrete Handlungsempfehlungen ableiten kann.

Rechtliche Voraussetzungen

Für die Einführung des Verfahrens sind Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Erlassung einer Rechtsverordnung erforderlich. Entsprechende Gesetzesentwürfe und Verordnungsentwürfe befinden sich derzeit in der Ausarbeitung.

Veröffentlichung und Transparenz

Ein abschließender Bericht zur Finalisierung des Modells wurde auf der Website des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) veröffentlicht. Dort können Interessierte die detaillierten Berechnungsgrundlagen und Modellparameter einsehen.

Begründung der Nichtaufnahme ins Bürokratieentlastungsgesetz

Die Bundesregierung erklärte, dass der Vorschlag nicht in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz aufgenommen wurde, weil die fachlichen und rechtlichen Grundlagen zum Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung noch nicht vollständig ausgearbeitet waren.

Ausblick

Nach Abschluss der Einführung für den Rotmilan ist geplant, das Verfahren auf weitere Brutvogelarten auszudehnen. Die weitere Entwicklung soll dazu beitragen, den Naturschutz bei der Ausweitung von Windenergieanlagen systematisch zu stärken.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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